Die Abstimmung des Bundesrates über den BMEL-Entwurf zur Änderung der siebten Verordnung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde erneut vertagt.
Bund und Länder haben sich in wichtigen Punkten, insbesondere zur Zukunft der Sauenhaltung, nicht einigen können. In den bisherigen Änderungsentwürfen werden die bestehenden Zielkonflikte Tierwohl – Umweltschutz – Baurecht entgegen aller Forderungen nicht berücksichtigt.
Der BRS weist darauf hin, dass eine Anpassung der Verordnung erst nach Lösung der genannten Konflikte umsetzbar ist. Die geforderten Änderungen, insbesondere zur Sauenhaltung, setzen Umbauten voraus. Diese müssen finanziell als auch rechtlich umsetzbar sein.
Der jetzige Entwurf stellt die Betriebe vor unlösbare Aufgaben. Die Kastenstandmaße im Deckzentrum, die Maße der Buchten und Fixierungszeiten in Abferkelabteilen sowie die geplanten Übergangsfristen sind die Hauptkritikpunkte.
Pläne des BMEL hin zu einer nachhaltigen Nutztierhaltung sind hinfällig, wenn es keine Betriebe mehr gibt. Es ist beschämend, dass wissenschaftliche Erkenntnisse ideologischen Ansätzen untergeordnet werden.
Der BRS fordert die Veröffentlichung des nächsten Verordnungsentwurfes, bevor dieser im Bundesrat abgestimmt wird. Über die Zukunft der deutschen Schweineproduktion muss transparent unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Ergebnisse entschieden werden. Ein Kuhhandel in Hinterzimmern kann nicht die Grundlage für zukünftige Rahmenbedingungen in der deutschen Schweinehaltung bilden.
In Corona-Zeiten sollte jedem deutlich geworden sein, wie wichtig der Erhalt der nationalen Landwirtschaft ist! Dies gilt insbesondere auch für die Ferkelerzeugung.