Das BMEL hat einen Entwurf zur Verordnung für die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration vorgelegt. Diese soll sachkundigen Landwirten ermöglichen, isofluranhaltiges Gas für die Betäubung einzusetzen.
Der Entwurf schließt derzeit noch den Einsatz weiterer, eventuell zukünftig verfügbarer, Narkosegase und Anästhetika aus. Dieser Punkt ist ebenso in die Verordnung aufzunehmen wie die Forderung eines obligatorischen Zulassungsverfahrens, welches auch die Anwendersicherheit prüft. Hier sollten auch die Wartungszeiträume für die Geräte festgelegt werden.
Bei den Anforderungen an den Ort der Kastration sollte der Fokus auf der Belüftung bzw. einer geeigneten Ableitung des Isoflurans liegen. Auch ist es ausreichend, wenn sachkundige Personen eine einjährige Tätigkeit in einem Sauenbetrieb nachweisen können. Im Entwurf werden drei Jahre gefordert.
Weiter sollte der Sachkundenachweis in die Ausbildung integriert werden. Zudem besteht Anpassungsbedarf beim Umfang der geplanten Lehrgänge. Nach bestandener theoretischer Prüfung sollte die praktische Anleitung auch durch den bestandsbetreuenden Tierarzt erfolgen dürfen. -BRS-