Isofluran-Narkose: Wie geht es weiter?

Landwirte dürfen ihre Ferkel künftig selbst in Narkose legen – allerdings nur mit Sachkundenachweis. Acht Fragen an Dr. Nora Hammer, Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS).

Sachkundige Sauenhalter dürfen künftig die Isoflurannarkose bei den Ferkeln anwenden. Was ist hierfür die gesetzliche Grundlage?

Hammer: Der Bundesrat hat im September eine vom BMEL vorgelegte entsprechende Verordnung beschlossen. Die Verordnung mit dem sperrigen Titel Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) durchläuft derzeit in Brüssel das Notifizierungsverfahren. Diese Verordnung legt die zeitlichen und inhaltlichen Grundlagen für den Sachkundenachweis fest. So müssen z.B. die Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und eine Ausbildung absolviert haben bzw. eine zweijährige Tätigkeit in der Ferkelerzeugung nachweisen können.

Wer bietet künftig die Sachkundeschulungen an?

Hammer: Theoretisch kann sich jede Bildungseinrichtung oder sogar die Hersteller von Narkosegeräten entsprechende Schulungen anerkennen lassen. Auch die Landwirtschaftskammern und Schweinegesundheitsdienste sind...