Ende September hat der deutsche Bundestag Änderungen des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Dies ist eine Reaktion auf die drohende ASP. So können bei dem ersten infizierten Wildschwein nun große Gebiete abgesperrt oder eingezäunt werden. Es können sogar Ernten verboten werden, um das Schwarzwild am Wandern zu hindern.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich dafür eingesetzt, dass Revierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd im Seuchenfall eingeschränkt wird. Bei ASP-Verdacht sollten die Jäger unter keinen Umständen den Kadaver selbst bergen, sondern die zuständige Behörde informieren. Mithilfe des Tierfund-Katasters (tierfund-kataster.de) kann die Meldung einfach per App erfolgen.
Auch weist die Jägerschaft auf das Rekordergebnis von über 820000 erlegten Wildschweinen aus dem letzten Jagdjahr hin. Dies zeige, dass sie ihrer Aufgabe bei der Seuchenprävention nachgekommen ist.