Nach längerer Pause kommt nun Druck auf den Kessel beim staatlichen Tierwohlkennzeichen. Bereits Anfang Januar fand in Berlin ein achtstündiges Spitzentreffen von Experten des Ministeriums mit Vertretern der Landwirtschaft, der Schlachtbranche und des Handels statt. Dabei wurden die vom BMEL vorgeschlagenen Kriterien des dreistufigen, freiwilligen Labels beraten.
Diskutiert werden muss das Platzangebot in der Mast. Denn in der Eingangsstufe von 51 bis 110 kg LM werden bereits über 0,9 m2 statt der gesetzlich vorgeschriebenen 0,75 m2 gefordert. Zudem soll das Angebot von Raufutter und Beschäftigungsmaterial verbessert werden und die Wasseraufnahme aus offener Fläche erfolgen. Auch die Buchtenstruktur soll durch Kontaktgitter, Trennwände und vieles mehr optimiert werden.
Für den Sauenbereich wird Nestbaumaterial sowie maximal fünf Tage Fixierung im Abferkelbereich und acht Tage im Deckzentrum gefordert. In der Diskussion steht die genaue Formulierung in Bezug auf die Säugezeit. Vorgesehen waren für jede einzelne Sau 25 Tage bereits in der Einstiegsstufe, diskutiert wird zurzeit ein Herdendurchschnitt von 25 Tage Säugezeit.
Weiter soll die Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend sein und die Transportzeiten auf maximal acht Stunden begrenzt werden. Im Zusammenhang mit der Schlachtung werden weitere Kriterien diskutiert.
Experten rechnen damit, dass das Fleisch der Einstiegsstufe im Laden ca. 20% mehr kostet. Unklar sind weiter die Fördermöglichkeiten für die Betriebe; der Investitionsbedarf ist gerade im Sauenbereich erheblich.
Die Bundesregierung will bis Ende 2019 ein Gesetz erlassen. Die Produktionskette könnte dann die Vorgaben umsetzen und der Handel ab 2020 gelabelte Produkte anbieten. -BRS-