In Niedersachsen werden acht Landwirte mithilfe des Landvolkverbandes vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Landesdüngeverordnung klagen. Im Kern geht es um die Festsetzung der sogenannten roten Gebiete mit erhöhten Nitratgehalten im Grundwasser. Mit Inkrafttreten der neuen Dünge-VO am 1. Mai gilt für diese Gebiete ab 2021 ein pauschaler Abzug bei der N-Düngung von 20% unter den pflanzlichen Bedarf.
Die Klagen basieren auf einem hydrogeologischen Gutachten, das im Auftrag des Landvolks erstellt wurde. Das Gutachten zeigt, dass viele Messstellen aufgrund technischer Mängel den Zustand des Grundwassers nicht realistisch abbilden. In der Kritik steht zudem die zu ungenaue Abgrenzung der roten Gebiete anhand der Grundwasserkörper. Denn diese umfassen bis zu 90000 ha und können große Areale ohne Nitrat-Probleme enthalten.