Nach langem Gezerre hat Berlin jetzt Verschärfungen für Tiertransporte beschlossen. So dürfen Nutztiere an heißen Tagen maximal 4,5 Stunden befördert werden. Ein Tag gilt als heiß, sobald die Außentemperatur über 30°C liegt.
Unklar ist, wer die Temperatur wo misst und heiße Tage festlegt. Offen ist auch, was alles zur Beförderungsdauer zählt. Dies sollen die Ausführungsbestimmungen regeln. Die neue Tierschutztransport-VO kann noch im Herbst in Kraft treten und könnte im Sommer 2022 erstmals greifen. Probleme können vor allem Betriebe bekommen, die weitab von Schlachthöfen liegen.
Sollte die Beförderungsdauer bereits mit dem Verladen des ersten Tieres beginnen, sind die 4,5 Stunden schnell erschöpft. Zumal Staus auf der Fahrt und Wartezeiten am Schlachthof keine Seltenheit sind. Bei Sammeltransporten ist die Zeit noch knapper, was insbesondere kleinere Betriebe trifft.
Eine Forderung ist, dass die Schlachtbetriebe ihre Annahmekapazitäten ausbauen. Im Einzelfall mag auch die Verlegung der Transporte in die frühen Morgenstunden oder zum Abend hin helfen. Wichtig ist zudem eine faire Einbindung von Transporten aus dem Ausland. Denn für sie gilt die deutsche Verordnung nicht.
Dr. F. Greshake, LWK NRW