Um höhere Tierwohlstandards umsetzen zu können, ist für viele Betriebe ein Stallum- oder Neubau notwendig. Leider führen Zielkonflikte zwischen Tierwohl, Umweltschutz und Baurecht zu einem Investitionsstau.
Das hat auch die Politik erkannt und bemüht sich um eine Lösung. So wurde ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Baurechts vorgelegt. Dieser sieht für eine Erweiterung oder den Umbau von Ställen, die vor 2013 errichtet wurden, Ausnahmen vor. Allerdings müssen die Baumaßnahmen zu Verbesserungen des Tierwohls führen.
Die Betriebe sollen ihre Privilegierung nicht verlieren und müssten somit auch keinen aufwendigen Bebauungsplan vorlegen. Soweit der Plan. Leider sind sich die Fraktionen nicht einig: Die SPD will den Begriff des Tierwohls genauer definieren und die CDU fordert eine Erlaubnis für Ersatzneubauten sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die FDP erinnert daran, dass neben Erleichterungen im Baurecht auch Anpassungen im Emissionsrecht notwendig sind.
Fakt ist: Die gesetzlichen Zielkonflikte müssen weg! Sie konterkarieren die Nutztierstrategie Berlins, gefährden eine Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und verunsichern die Schweinehalter. Die Praktiker brauchen jetzt Planungssicherheit. Den vollmundigen Lippenbekenntnissen der AMK müssen endlich Tagen folgen.
Lea Blechmann, BRS