Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes zu schließen. Denn es ist ausschließlich Aufgabe des Staates, Rechtsverstöße aufzudecken und zu ahnden. Betroffen hiervon wäre z.B. das unerlaubte Eindringen in Ställe, welches derzeit trotz seuchenhygienischer Vorschriften und wertvoller Tierbestände kaum geahndet wird.
Agrarverbände fordern schon länger das Schutzbedürfnis der Lebensmittelproduktion zu würdigen und das Strafrecht anzupassen. Diese Änderung wäre so elementar, dass sie andere Rechtsbereiche berühren und damit nicht nur Tierhalter, sondern auch Museen, Energie- oder Logistikunternehmen besser schützen würde. Hier kam es gerade in jüngster Vergangenheit ebenfalls zu Rechtsübergriffen, ohne deren Verursacher belangen zu können. -BRS-