Güllemengen frühzeitig kalkulieren

Die neue Dünge-Verordnung bringt einige Verschärfungen mit sich. Wer zeitig seinen Nährstoffvergleich erstellt, vermeidet böse Überraschungen.

Christiane Niederschmidt, NLF-Nährstoffbörse Steinfurt

Verunsicherte Gülleaufnehmer, überlastete Logistiker und ex-plodierende Abgabepreise. Die Frühjahrskampagne 2018 war geprägt vom Wirrwarr um die neue Düngeverordnung. Etliche Schweinehalter hatten massive Probleme ihre überschüssige Gülle abzusetzen.

Experten befürchten, dass die Lage auch im zweiten Jahr nach der Gesetz-Novellierung angespannt bleiben wird. Die Nährstoffströme zwischen abgebender und aufnehmender Seite haben sich zwar wieder etwas besser aufeinander abgestimmt. Doch viele Betriebe gehen mit großen Gülle-Altlasten in den Winter. Und erst zur Maisbestellung im kommenden Frühjahr wird sich wieder ein enges Zeitfenster öffnen, um im größeren Stil Gülle überbetrieblich verwerten zu können.

Betriebe mit Nährstoffüberschuss sollten daher früh auf aufnahmefähige Betriebe bzw. Vermittler zugehen und konkrete Abgabemengen für das Frühjahr nennen. Die leiten sich aus dem Nährstoffvergleich für das Düngejahr 2017/2018 ab. Denn erst hier werden die Auswirkungen des neuen Düngerechts auf den Einzelbetrieb sichtbar.

Auf Papier mehr Gülle

Dazu zählt in erster Linie der betriebliche Nährstoffüberschuss, der auch bei konstanten Tierzahlen im Vergleich zum Düngejahr 2016/2017 gestiegen sein wird. Das hängt zum einen damit zusammen, dass im Zuge der neuen Dünge-VO die anrechenbaren Stall- und Lagerverluste für den in der Schweinegülle enthaltenen Stickstoff von 30 auf 20% gesenkt wurden. Gleiches gilt für die Ausbringverluste, die jetzt mit 13 statt mit 14% zu veranschlagen sind.

Zum anderen hat der Gesetzgeber...