Haltungs-VO:Freilauf in Raten

Berlin hat die Haltungs-VO verschärft. Im Deckzentrum und Abferkelstall sind nur noch wenige Tage Einzelhaltung erlaubt. Auch die Ferkelaufzucht und Mast sind betroffen.

Fred Schnippe, SUS

Anfang Juli hat der Bundesrat die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Vor allem die Beschlüsse zur Sauenhaltung haben in der Praxis zu Unverständnis geführt. Denn neben dem nahezu vollständigen Aus für den Kastenstand hat die Länderkammer geradezu luxuriöse Platzvorgaben für die abgesetzten Sauen definiert. Eine Einordnung gibt der Kommentar auf Seite 3.

Aus für typisches Deckzentrum

Besonders gravierend sind die Folgen für das Deckzentrum. Denn hier lässt die neue Verordnung nur noch die Fixierung der Sauen zur Besamung zu. Wobei die Länge des Besamungszeitraums nicht exakt definiert ist. Klärung werden hier erst die Ausführungshinweise geben, die in den nächsten Monaten folgen sollen.

Fest steht: Die Einzelhaltung reduziert sich auf wenige Tage um die Besamung. Für die kritische Phase zur Rausche mit dem Aufspringen der Tiere ist die Gruppenhaltung Pflicht. Auch die Trächtigkeitskontrolle muss in der Gruppe erfolgen. Das macht den Umgang mit den Sauen erheblich schwieriger. Das Verletzungsrisiko für Tier und Mensch steigt.

Noch einschneidender sind die neuen Platzvorgaben im Deckzentrum. Denn hier soll jeder Sau mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Buchtenfläche zur Verfügung stehen. Davon sind 1,3 m² als Liegefläche zu gestalten. Aus Sicht der Praxis ist anzunehmen, dass zumindest die rund 1,8 m² Fläche in den künftigen Service- bzw. Fressliegeständen mitgerechnet wird. Klärung bringen aber auch hier erst die Ausführungshinweise.

Selbst bei praxisnaher Auslegung muss der Betrieb jeder Sau außerhalb des Besamungsstandes weitere 3,2 m² Bodenfläche bereitstellen. Das Gros der Ferkelerzeuger wird damit gezwungen, sein Deckzentrum radikal umzubauen. Bei zweireihiger Aufstallung ist denkbar, eine Buchtenreihe zu entfernen und so im Idealfall den Platz zu schaffen.

Bis zu 700 € Baukosten je Sau

Erste Planungen zeigen aber, dass dieser Schritt mitunter nicht ausreicht bzw. eine drastische Reduzierung der Sauenzahl voraussetzt. Viele Betriebe werden daher nicht umherkommen, ihren Besamungsbereich in einem neuen Gebäude zu ergänzen bzw. neu zu bauen.

Die ISN–Interessengemeinschaft bewertet den zusätzlichen Raumbedarf für einen 400er-Sauenbetrieb auf rund 200 m². Dabei ist nach ersten Berechnungen mit Umbaukosten von 500 bis 700 € je Bestandssau zu...