Die neuen Ausführungshinweise für Bewegungsbuchten sorgen für Zündstoff. Fachleute fürchten deutlich steigende Ferkelverluste.
Marcus Arden, SUS
Im Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen finden Kreisveterinärbehörden Hinweise darauf, wie die Schweinehalter die rechtlichen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umzusetzen haben. Die Details sind in den Ausführungshinweisen formuliert. So soll ein bundesweit möglichst einheitlicher Vollzug der Veterinärbehörden gewährleistet werden.
Ende Dezember 2022 wurden die Ausführungshinweise für Bewegungsbuchten von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) ohne vorherige Beteiligung von Fachberatern oder Fachverbänden geändert.
Bewegungsbuchten müssen nun so gestaltet sein, dass die lichte Weite des Bewegungsraumes in Abhängigkeit von der Sau einen Durchmesser von mindestens 2 m hat. Das wirkt sich massiv auf die Größe und Struktur der Buchten aus. Soll auch den Ferkeln genügend Raum zum ungestörten Liegen außerhalb des Ferkelschutzkorbes zur Verfügung stehen, steigt die Buchtengröße sehr deutlich über 7 m2.
Betroffen von dieser Regelung sind alle Neubauten. Unklar ist derzeit noch, ob auch die nach dem 9. Februar 2021 bereits gebauten Buchten abermals umgebaut werden müssen. Klar ist unterdessen: Ältere Abferkelbuchten genießen bis zum 9. Februar 2036 Bestandsschutz.
Der Aufschrei unter Sauenhaltern und Fachleuten ist riesengroß. Sie befürchten nicht nur steigende Ferkelverluste, sondern auch erhebliche Mehrkosten.
SUS hat die Folgen mit Stallbauexperten und Wissenschaftlern diskutiert.