Über die Isofluran-Narkose als Alternative zur betäubungslosen Kastration wird viel diskutiert. Welche Punkte sind strittig?
Michael Werning, SUS
Kurz vor knapp hat Berlin die Frist für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration bis zum 1.1.2021 verlängert. Vorher hatte die Schweinebranche mit Nachdruck betont, dass die Alternativen noch nicht ausgereift sind. Hierzu zählt auch die Kastration unter Isofluran-Narkose und vorheriger Schmerzmittelgabe.
Dabei hat dieses Verfahren für den Einsatz bei Ferkeln fast alle rechtlichen Hürden genommen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss nur an ihrer Ankündigung festhalten, den Tierarztvorbehalt zeitnah aufheben zu wollen. Dann dürfen auch geschulte Landwirte das Narkosegas einsetzen.
Praxiserfahrungen sind ebenfalls vorhanden. Die Sauenhalter in der Schweiz und die hiesigen Bioverbände setzen seit Jahren auf diese Betäubung. Dennoch wird in der Praxis kontrovers diskutiert. Das hat damit zu tun, dass die Größenstrukturen in der konventionellen Ferkel-erzeugung nicht eins zu eins mit denen in der Schweiz oder der Bioproduktion zu vergleichen sind.
Hinzukommt der Kosten- und Zeitdruck auf den Betrieben. Nicht zu vergessen die kürzlich aufgekommenen Bedenken bezüglich des Anwenderschutzes.
Fakt ist aber: Bis zum endgültigen Verbot der betäubungslosen Kastration müssen wir jede Lösung offen diskutieren und gegebenenfalls weiterentwickeln. SUS hat vier Experten um eine aktuelle Bewertung der Isofluran-Narkose gebeten.