Prof. Dr. Lars Schrader, FLI Celle
Die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtfläche von mindestens 6,5 m² in Bewegungsbuchten und der unbestimmte Rechtsbegriff „ungehindertes Umdrehen“ wurden auf politischer Ebene festgelegt. Die Bundesländer schaffen mit den Ausführungshinweisen einen Kontrollrahmen, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen.
Die jetzt definierte Auslegung über eine Kreisfläche ist fachlich nicht falsch. Allerdings kann das „ungehinderte Umdrehen“ – so wie vom Friedrich-Loeffler-Institut vorgeschlagen – auch mit anderen Kriterien ausgelegt werden, die besser zur Geometrie der Buchten passen.
Die Kriterien sollten daher von allen Beteiligten noch einmal überdacht und offene Fragen in weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen geklärt werden.
Berücksichtigt werden sollte dabei auch, dass der für den Liegebereich der Ferkel geforderte Platz teils auch den Sauen zur Verfügung stehen kann. Ferkel benötigen nur in den ersten Tagen einen Bereich, in dem sie vor der Sau geschützt liegen können.
In jedem Fall brauchen Tierhalter Rechtssicherheit – unabhängig davon, ob sie investieren möchten oder bereits investiert haben!