Haltungs-VO: Nur 5 Tage Kastenstand?

Bund und Länder streiten sich um die neue Haltungsverordnung. Die Sauenhalter fürchten praxisferne Regelungen. Was sind die Streitpunkte?

Michael Werning, SUS

Das Gezerre um die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geht weiter. Ursprünglich sollte der Bundesrat Mitte März über den Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) abstimmen. Bei einem vorherigen Treffen der Staatssekretäre von Bund und Ländern wurde aber klar, dass eine Einigung nicht zustande kommen würde. Zu groß sind noch die Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Punkten, heißt es aus dem Teilnehmerkreis. Insbesondere die grünen Agrarminister sollen sich quer stellen.

Als neuer Abstimmungstermin stand bis Redaktionsschluss der 15. Mai im Raum. Ob dieses Treffen angesichts der Corona-Pandemie stattfindet, ist fraglich. Ungeachtet dieser Umstände muss weiter an Lösungen gearbeitet werden, um nach der Rückkehr zum politischen Normalbetrieb schnellstmöglich Fakten schaffen zu können.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sollen dabei eine Führungsrolle einnehmen. Außerdem bringen sich zahlreiche Organisationen aus der Schweinebranche in den Diskurs um die neue Haltungs-VO ein.

Fixierung bei Rausche

Zu den größten Streitpunkten in Bezug auf die Sauenhaltung gehört die Fixierungszeit im Deckzentrum. Im BMEL-Verordnungsentwurf ist vorgesehen, dass die Sauen rund um den Zeitpunkt der Rausche maximal acht Tage im Kastenstand festgesetzt werden dürfen (siehe Übersicht). Mehreren Ländervertretungen geht diese Regelung nicht weit genug. Sie fordern eine Reduzierung der Fixierungsdauer auf längstens fünf Tage während des Deckens.

Aus Sicht der Sauenhalter trägt die Festlegung einer pauschalen Zeitspanne nicht den Umständen in der Praxis Rechnung. Sie argumentieren, dass es sowohl früh- als auch spätrauschende Sauen gibt. Insbesondere den Umgang mit Tieren, die später in die Rausche kommen und dann nicht festgesetzt werden dürften, sehen die Praktiker kritisch.

Einerseits sind steigende Umrauscherzahlen zu befürchten, da sich die Sauen unmittelbar nach der Belegung dem Stress ausgesetzt sehen, der mit Rangkämpfen und der gruppenweisen Fütterung verbunden ist. Andererseits geht von rauschenden, nicht fixierten Sauen ein Verletzungsrisiko für die anderen Tiere der Gruppe und das betreuende Personal aus.

Daher fordert beispielsweise das Netzwerk Sauenhaltung Schleswig-Holstein eine Einzelfall-Regelung. Derzufolge soll eine Sau mindestens bis zu zwei Tage nach der letzten...