Ab Juli steht das Schwänzekupieren verstärkt im Fokus der Behörden.
Fred Schnippe, SUS
Beim Schwänzekupieren macht Brüssel kräftig Druck. So sollen die Schweinehalter sich verstärkt mit der Haltung unkupierter Tiere befassen. Denn die Ferkelschwänze dürfen, wie seit Langem EU-weit vorgeschrieben, nur gekürzt werden, wenn dies aus Tierschutzgründen nachweisbar unerlässlich ist.
Die EU-Kommission hat von allen Mitgliedstaaten einen Aktionsplan zum Kupierverzicht eingefordert. In Deutschland haben Bund und Länder diesen Plan ausgearbeitet und bereits Anfang 2018 der EU vorgelegt.
Für Deutschland hat ein Expertenteam einen Vorschlag erarbeitet, wie die Forderungen aus dem Aktionsplan zur Statuserhebung und zur Risikoanalyse umgesetzt werden können. Diesem Vorschlag hat die deutsche Agrarministerkonferenz bereits zugestimmt.
Zum 1. Juli startklar sein!
Ziel ist, den Anteil nicht kupierter Tiere in kleinen Schritten zu erhöhen. Die Umsetzung des Aktionsplans ist Ländersache. Nordrhein-Westfalen hat bereits einen Erlass veröffentlicht.
Der Startschuss fällt am 1. Juli dieses Jahres. Ab dann muss die sogenannte Tierhalter-Erklärung vorliegen und die erste Risikoanalyse stattgefunden haben. Zudem müssen Ferkelerzeuger oder Mäster ggf. Absprachen treffen. Zur Umsetzung haben die Schweinehalter zwei Möglichkeiten:
Option 1: Der Betrieb muss aus Tierschutzsicht weiter kupieren. Hierzu muss er nachweisen, dass bei ihm bzw. einem vor- oder nachgelagerten Betrieb das Kupieren unverzichtbar ist. Dies ist der Fall, wenn mehr als 2% der Tiere Schwanz- und Ohrverletzungen zeigen.
Option 2: Der Betrieb startet mit einer Kleingruppe unkupierter Tiere. Dies ist ein Muss, wenn alle Betriebe der Produktionskette unter 2% Verletzungen aufweisen. Es sind jederzeit mindestens 1% der Mastplätze mit unkupierten Ferkeln zu belegen.
Verletzungen erfassen
Alle Schweinehalter sind im Rahmen des Aktionsplans zu einer Statuserhebung angehalten. Erfassen die Schweinehalter die Verletzungen auf dem Betrieb selber, so müssen sie diese anhand einer Stichprobe zweimal im Jahr bewerten. Wer weiter kupiert, muss zudem einmal jährlich eine Risikoanalyse durchführen. Sie umfasst das Beschäftigungsmaterial, Klima, Tiergesundheit, Ressourcen, Ernährung sowie die Struktur und Sauberkeit der Bucht. Die Analyse soll zeigen, wo Optimierungsbedarf besteht.
Die Statuserhebung und die Risikoanalyse münden in die Tierhalter-Erklärung. Sie ist das zentrale Element des Aktionsplans. Mithilfe dieser Erklärung tauschen die Betriebe einer Produktionskette ihre Information aus.