Zwei Experten beantworten Fragen zur Statuserhebung, zur Risikoanalyse sowie zu den Testgruppen.
Wie ist eine Schwanz- und Ohrverletzung definiert?
Hammer: Als Schwanz- und Ohrverletzungen werden deutlich sichtbare, blutende Wunden und Krusten sowie Schwellungen an den Schwänzen verstanden. Die Definition entspricht dem KTBL-Leitfaden zu den Tierschutzindikatoren.
Wie oft sind Verletzungen zu erfassen?
Tölle: Verletzungen sind mindestens zweimal jährlich im Abstand von ca. sechs Monaten zu erfassen. Es reicht aus, die Verletzungen anhand einer Stichprobe zu bewerten. Bei Saugferkeln umfasst diese ein Abferkelabteil. In der Aufzucht und Mast sind jeweils zwei Abteile einzubeziehen. Daraus ist je Produktionsart ein Mittelwert für die letzten zwölf Monate zu errechnen.
Sind Schlachtbefunde nutzbar?
Tölle: Ja, sofern Schlachtbefunde zu Ohr- und Schwanzverletzungen vorliegen und über die letzten zwölf Monate ausgewertet werden, können diese die Erhebung im Mastbestand ersetzen.
Was gilt für die Ersterfassung zum 1. Juli?
Hammer: Zum Start des Aktionsplans reicht es, wenn Verletzungen zuvor einmal erfasst wurden. Liegen Daten über zwölf Monate vor, können diese einbezogen werden. Auch bei der Risikoanalyse reicht eine einmalige Erhebung vor dem 1. Juli aus.
Ist die Risikoanalyse für jede Produktionsstufe durchzuführen?
Tölle: Ja, die Risikoanalyse und die Verletzungen müssen getrennt für Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine erhoben werden. Bei mehreren VVVO-Nummern steigt die Zahl der Risikoanalysen entsprechend. Die Auswahl der Abteile steht frei, sollte aber repräsentativ sein. Treten Unterschiede zwischen den Abteilen auf, sollte die Risikoanalyse in den vermehrt betroffenen Stalleinheiten stattfinden.
Müssen Ferkelerzeuger auch eine Risikoanalyse durchführen, wenn das Kupieren im Mastbetrieb unerlässlich ist?
Hammer: Ja. Werden in einer Produktionskette ausschließlich kupierte Tiere gehalten, ist in jedem Betrieb eine Risikoanalyse sowie die Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen erforderlich. Dies gilt auch, wenn in einem zur Produktionskette gehörenden Betrieb bereits die Unerlässlichkeit des Eingriffs mit einer Tierhalter-Erklärung dargelegt wurde.
Wann sind Optimierungsmaßnahmen nötig?
Tölle: Immer dann, wenn die Risikoanalyse einen Optimierungsbedarf zeigt, um Schwanzbeißen zu verhindern. Und spätestens dann, wenn mehr als 2% Schwanz- und Ohrverletzungen im Bestand auftreten. Welche Maßnahmen im Vordergrund stehen, zeigt die Risikoanalyse. Die Optimierung kann vielfältige Bereiche wie das Beschäftigungsmaterial, das Stallklima oder die Tiergesundheit betreffen. Landwirte sollten diesen Punkt ernst nehmen. Tritt nach zwei Jahren keine Verbesserung ein, so muss der Betrieb zusammen mit seinem Veterinär einen behördlichen Maßnahmenplan erstellen. Der Amtsveterinär prüft den Plan und kann weitere Vorgaben ergänzen.
Was gilt für Mäster mit mehreren Ferkellieferanten?
Hammer: Das hängt zunächst von der Lage im eigenen Mastbetrieb ab. Treten dort mehr als 2% Schwanz- bzw. Ohrverletzungen auf, gilt das Kupieren als unerlässlich. Die Tierhalter-Erklärung sendet der Mäster an alle seine Ferkellieferanten. Der Mäster darf dann aus sämtlichen Zulieferbetrieben kupierte Ferkel beziehen.
Was gilt für Sauenhalter, die Mäster mit verschiedenem Kupier-Status beliefern?
Tölle: Zeigen bei mindestens einem der Mäster nachweislich mehr als 2% der Tiere Schwanz- bzw. Ohrverletzungen, und geht in den oder die betroffenen Bestände ein maßgeblicher Anteil der Ferkel, dann gilt das Kupieren für den Gesamtbestand des Ferkelerzeugers als unerlässlich. Wichtig ist, dass eine aktuelle Tierhalter-Erklärung des oder der betroffenen Mäster vorliegt. Einigen sich Ferkelerzeuger und ein Mäster darauf, unkupierte Tiere zu halten, sind diese zu kennzeichnen.
Und wenn bei einer Ferkellieferung keine aktuelle Tierhalter-Erklärung vorliegt?
Hammer: Im Einzelfall darf der Betrieb die Ferkel trotzdem annehmen. Die Tierhalter-Erklärung ist aber umgehend nachzufordern, ggf. ist bei fehlender Reaktion dann auch zum eigenen Schutz eine Abstimmung mit dem Amtsveterinär sinnvoll. Die Erklärung ist bis maximal ein Jahr nach ihrer Ausstellung gültig.
Was ist bei Importferkeln zu beachten?
Tölle: Es sollten dieselben Regeln wie für deutsche Ferkel gelten. Dänemark hat den eigenen Aktionsplan zum Kupieren vorangetrieben. Die Tierhalter-Erklärung ist mit dem dänischen Ferkelerzeuger auszutauschen. Auch die Niederlande haben einen Aktionsplan. Sie arbeiten derzeit an der Umsetzung einer Tierhalter-Erklärung für die grenzüberschreitende Vermarktung.
Wie viele Tiere sind beim Kupierverzicht einzubeziehen?
Hammer: Wer sich für Option 2 mit unkupierten Ferkeln entscheidet, muss jederzeit 1% der Mastplätze mit diesen Tieren belegen. Hierbei ist ein Puffer für Tierverluste einzuplanen. Wie viele Tiere mit unversehrtem Schwanz in der Mast ankommen, ist nicht definiert. Für die Ferkelerzeuger gibt es keine weiteren Vorgaben für die Tierzahlen.
Wie sind die Tiere mit Langschwanz zu verteilen?
Tölle: In welchem Rhythmus oder welchen Partien die Ferkel mit Ringelschwanz aufgestallt werden, können Mäster und Sauenhalter selbst abstimmen. Entscheidend ist, dass immer mindestens 1% der Plätze in der Mast mit unkupierten Tieren belegt sind. Die Verteilung der unkupierten Tiere im Stall kann der Betrieb selbst wählen. Um die Tiere gut kontrollieren zu können, hat sich eine buchtenweise Aufstallung der Ferkel mit langem Schwanz bewährt.
Sind unkupierte Ferkel zu kennzeichnen?
Hammer: Ja, der Betrieb muss Ferkel mit Ringelschwanz z.B. mit farbigen Dornteilen der Ohrmarken dauerhaft kennzeichnen. Zusätzliche Sicherheit bietet ein Vermerk auf dem Lieferschein.
Muss die 1%-Regel am 1. Juli erfüllt sein?
Tölle: Ja. Ein Mäster, der aufgrund der guten eigenen Ergebnisse und den guten Ergebnissen in der Lieferkette mit dem Kupierverzicht beginnen muss, hat bereits zum 1. Juli 1% der Mastplätze mit unkupierten Tieren zu belegen. Hier ist eine frühe Absprache mit dem Ferkelerzeuger unverzichtbar. Ist der Einstieg in den Kupierverzicht aufgrund eines zu knappen Vorlaufs nicht mehr rechtzeitig zum 1.7.2019 möglich, so ist dies nach Durchführung der Risikoanalysen in der Lieferkette unverzüglich als Optimierungsmaßnahme einzuleiten. Wer trotz Darlegung der Unerlässlichkeit in den Kupierverzicht einsteigen will, kann den Startzeitpunkt gemeinsam mit seinen Marktpartnern frei absprechen.
Wie lange darf die 1%-Regel fortgesetzt werden?
Hammer: Dies hängt vom Erfolg des Kupierverzichtes ab. Zeigen die Ferkel wiederholt keine oder weniger als 2% Schwanz- bzw. Ohrverletzungen, ist der Anteil unkupierter Ferkel schrittweise zu erhöhen. Wie schnell die Steigerung erfolgen muss, ist nicht genau definiert. Die Ausdehnung des Kupierverzichtes erfordert jedoch Augenmaß, damit die Kontrolle und Betreuung im Betrieb Schritt halten kann, damit es nicht zu unnötigem Tierleid kommt.
Wer trägt das Risiko, wenn Schwanzbeißen auftritt?
Tölle: Die Kosten durch verletzte, nicht transportfähige, verendete oder verworfene Tiere trägt der Landwirt. Deshalb und besonders, um unnötiges Tierleid zu vermeiden, ist ein behutsames Herantasten an den Kupierverzicht zwingend nötig.
Tölle: Die Kosten durch verletzte, nicht transportfähige, verendete oder verworfene Tiere trägt der Landwirt. Deshalb und besonders, um unnötiges Tierleid zu vermeiden, ist ein behutsames Herantasten an den Kupierverzicht zwingend nötig.
Tölle: Die Kosten durch verletzte, nicht transportfähige, verendete oder verworfene Tiere trägt der Landwirt. Deshalb und besonders, um unnötiges Tierleid zu vermeiden, ist ein behutsames Herantasten an den Kupierverzicht zwingend nötig.
Weitere Informationen unter: www.Ringelschwanz.info