Wir als betroffene Sauenhalter vermissen in den kontroversen Diskussionen um die Novellierung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung den Praxisbezug und die Fachlichkeit. So scheinen beispielsweise Forderungen nach der Größe der Abferkelbuchten dem Prinzip „Je größer, desto besser“ zu folgen. Hier können wir Praktiker ganz klar widersprechen und berufen uns dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse und unsere Erfahrungen aus der täglichen Arbeit am Tier.
Selbiges gilt für die anvisierte Reduzierung der Fixierungszeit im Deckzentrum auf fünf Tage. Wir Praktiker des Netzwerkes Sauenhaltung Schleswig-Holstein schlagen hier vor, in Anpassung an die Biologie der rauschenden Sau, das Tier vom Absetzen bis zum maximal zweiten Tag nach der letzten Belegung im Kastenstand fixieren zu können.
Dem BMEL und den Ländervertretungen muss klar sein, dass für eine erfolgreiche Umsetzung einer neuen Haltungs-VO die Sauenhalter mitgenommen werden müssen. Wenn diese aber mit praktisch und wirtschaftlich nicht umsetzbaren Auflagen überzogen werden, wird die deutsche Ferkelerzeugung einen beispiellosen Niedergang erleben.
Die Folge wird sein, dass mehr Ferkel, Schlachtschweine und Fleischwaren aus dem Ausland importiert werden. Und dort liegen die Haltungsstandards teils deutlich unter dem, was hierzulande schon heute gilt.
Wir Sauenhalter wünschen uns, dass die neue Haltungs-VO zu einem Baustein eines umfassenden Gesamtkonzeptes für die deutsche Nutztierhaltung wird. Denn nur, wenn im Großen auch die Finanzierungsoptionen sowie die Rahmenbedingungen im Bau- und Umweltrecht geschaffen werden, trägt das neue Gesetz zur Weiterentwicklung unserer Schweinehaltung bei.