Tierwohl im Blick

Schweinehalter sind verpflichtet, Eigenkontrollen zum Tierschutz durchzuführen. Das KTBL hat hierfür Leitfäden entwickelt und bietet eine kostenlose Excel-Anwendung an.

Dr. Antje Schubbert, FLI, Dr. Ute Schultheiß und Rita Zapf, KTBL

In den letzten Jahren sind die Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf das Tierwohl von Nutztieren gestiegen. Auch seitens der Wissenschaft und der Gesetzgebung ist die Tiergerechtheit von Haltungssystemen stark in den Fokus gerückt.

Seit 2014 ist zudem jeder Tierhalter verpflichtet, mittels tierbezogener Indikatoren betriebliche Eigenkontrollen zur Tiergerechtheit durchzuführen. Und seit Juli 2019 sind die Erhebung und Dokumentation von Schwanz- und Ohrverletzungen Teil der Tierhaltererklärung im Rahmen des Aktionsplans Kupierverzicht.

Halbjährlich kontrollieren

Ob die Schweine fit und gesund sind, kontrolliert der Schweinehalter täglich. Dabei wird auf Husten, erhöhte Atemfrequenz oder Durchfall geachtet sowie die Wasserversorgung oder Lüftung u.a. geprüft. Bei ansteckenden oder Leiden verursachenden Befunden muss sofort der Tierarzt zur Diagnose und Behandlung hinzugezogen werden.

Bei der betrieblichen Eigenkontrolle hingegen liegt der Fokus auf der Identifizierung von Tierwohlproblemen, die auf ein eventuell länger bestehendes Haltungs- und Managementproblem hindeuten. Ein Vorschlag zur Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle wurde im Jahr 2016 mit dem „Leitfaden für die Praxis: Tierschutzindikatoren – Schwein“ vom KTBL veröffentlicht.

Dafür wurden Indikatoren ausgewählt, die zum Teil bereits auf dem Betrieb vorliegen oder einfach und eindeutig zu erheben sind und mit denen die wichtigsten in der Praxis auftretenden Tierschutzprobleme erkannt und damit auch vermieden werden können (siehe Übersicht). Für Schweinehalter wird empfohlen, die betriebliche Tierwohlsituation zweimal jährlich im Sommer und Winter zu erheben, um saisonale Unterschiede erkennen zu können.

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