Wenn der Amtsveterinär kommt

Die Betriebe werden immer häufiger und schärfer durch die Veterinärämter kontrolliert. Tierärztin Dr. Anja Eisenack erklärt, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Michael Werning, SUS

Auf welcher Rechtsgrundlage basieren Veterinärkontrollen?

Eisenack: Die Kontrolle eines Schweinebetriebes durch die Veterinärbehörde fällt meistens unter mehrere Fachrechtsgebiete, wie das Tierschutz- und Arzneimittelrecht sowie das Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Daher gelten für den Betrieb, wie auch für die Behörde, unterschiedliche Rechtsvorschriften.

Der Landwirt vollzieht einen Balanceakt. Er muss einerseits seinen Pflichten nachkommen und der Behörde Zugang zu Tieren und Unterlagen gewähren, bei der Ziehung von Futterproben Hilfestellung leisten und Auskünfte erteilen. Andererseits sollte er von seinem Recht Gebrauch machen die Auskunft zu verweigern, wenn er sich dadurch selbst belasten könnte.

Wie sollten sich Mitarbeiter verhalten, wenn das Veterinäramt vor der Tür steht, der Betriebsleiter aber nicht da ist?

Eisenack: Der Mitarbeiter sollte den Amtsveterinär zunächst bitten kurz zu warten, damit er den Betriebsleiter informieren kann. Steht der Betriebsleiter nicht zur Verfügung, kann das Veterinäramt darauf bestehen die Kontrolle ohne ihn durchzuführen.

Wie sollte sich der Betrieb bei einer Kontrolle verhalten?

Eisenack: Grundsätzlich gilt es Ruhe zu bewahren und seine Rechte, aber auch die Pflichten zu kennen. Falls der geringste Zweifel besteht, dass man sich selbst mit einer Auskunft belasten könnte, ist es besser zu schweigen. Alles, was der Tierhalter sagt, kann später gegen ihn verwendet werden. Sind Angaben erst einmal gemacht, und seien sie nur falsch verstanden dokumentiert worden, fällt eine abweichende Erklärung oder Richtigstellung oft schwer. Ich rate deshalb davon ab während einer Kontrolle darüber zu diskutieren, warum der Mitarbeiter eine gewisse Arbeit nicht gemacht hat oder der Tierarzt nicht gerufen wurde.

Wird die Veterinärkontrolle protokolliert?

Eisenack: Ja, meistens fertigt die Behörde vor Ort ein Protokoll zum Betriebsbesuch an, welches alle Beteiligten unterschreiben sollen. Diese Unterschrift muss nicht geleistet werden. Es gilt zu bedenken, dass mit einer Unterschrift der Inhalt des Geschriebenen als richtig bestätigt wird. Besser ist es, um eine getippte Abschrift zu bitten und diese in Ruhe zu prüfen.

Diese Handlungsweise empfiehlt sich auch bei einem unbelasteten Verhältnis zur Veterinärbehörde. Jeder neutrale Kontrolleur hat Verständnis für die Sorgen des Betriebes. Und generell darf das Wahrnehmen rechtlicher Möglichkeiten nicht zu einem Generalverdacht führen.

Was wird von den Veterinären häufig beanstandet?

Eisenack: Neben klassischen Problemfeldern, wie der Breite der Kastenstände und die Spaltenmaße, geht es verstärkt um den Umgang mit kranken und verletzten Tieren. Für die nahe Zukunft kann ich mir auch vorstellen, dass die Einhaltung der...