„Zu viele Gebiete auf rot gestellt!“

Ab 2021 greifen verschärfte Düngeregeln für Gebiete mit hohen Nitratwerten im Grundwasser. Dr. Johannes Wilking, Vorsitzender des Landvolks Vechta, sieht großen Korrekturbedarf.

Fred Schnippe, SUS

Die neue Düngeverordnung 2020 hat seit dem Sommer dieses Jahres ein Bündel an Einschränkungen für die deutschen Betriebe gebracht. Doch der dickste Brocken kommt noch. So gelten für Flächen in sogenannten roten Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser ab 2021 zusätzliche Verschärfungen.

Besonders große Probleme wird die pauschale Kappung der Stickstoffdüngung um 20% unter den pflanzlichen Bedarf verursachen. Denn diese führt zu empfindlichen Ertragseinbußen und heizt die Nährstoffüberschüsse einzelbetrieblich und regional weiter an.

Vor allem im Nordwesten, aber auch in Bayern, sind tiefgreifende Einschränkungen zu erwarten. So weisen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen aktuell etwa 39 bzw. 26% der Landesflächen als rote Gebiete aus.

Wie weit sind die Bundesländer mit der Festsetzung der roten Gebiete?

Einige Bundesländer wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre roten Gebiete bereits ausgewiesen. Hier stehen online Karten bereit, wo die Betriebe den Status ihrer Flächen abrufen können. Jedoch hat Berlin eine neue Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung roter Gebiete erlassen, um diese bundesweit zu vereinheitlichen. Hierdurch können sich neue Abgrenzungen ergeben.

Was ist Ziel der Verwaltungsvorschrift?

Sie soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Veredlungsbetrieben der Bundesländer vermeiden. Zudem soll die Qualität der Messnetze steigen.

Für viele Bundesländer ergibt sich daraus ein hoher Aufwand. Scheinbar sind die Messnetze bundesweit in einem derart desolaten Zustand, dass sehr viel Geld für die Instandsetzung in die Hand genommen werden muss. Der Bund rechnet mit Kosten von 18,5 Mio €.

Die Verordnung definiert Anforderungen für Messstellen. Reichen diese?

Nein! Auch die neue Vorgabe von mindestens einer Messstelle je 50 km2 greift zu kurz. Hieraus ergeben sich Entfernungen von bis zu 8 km zwischen zwei Messpunkten. Das ist viel zu groß, um dem angestrebten Verursacherprinzip gerecht zu werden. Dies bestätigt auch eine neue Stellungnahme eines Hydrogeologen, die der DBV beauftragt hat. Hinzu kommt: Nach wie vor können bereits drei Messstellen mit kritischen Nitratwerten dafür sorgen, dass ein ganzer Grundwasserkörper mit teils mehreren 10000 ha Fläche auf rot gestellt wird.

Das Landvolk hat ein Gutachten zum Messnetz beauftragt. Was sind die Ergebnisse?

Das von den niedersächsischen Kreisverbänden in Auftrag gegebene Gutachten belegt den desolaten Zustand des Messnetzes zur Grundwasserqualität. In Niedersachsen sind über 80% der Messstellen mit Mängeln behaftet. Im...