Die Afrikanische Schweinepest (ASP) muss eingedämmt werden. Dabei sollen weiße Zonen sowie feste Maschendrahtzäune entlang der Grenze zu Polen helfen.
Heinrich Niggemeyer, SUS
Die ASP-Bekämpfung ist eine Herkulesaufgabe und wird uns auch 2021 Einiges abverlangen. Wichtig ist, dass sich die Seuche nicht in der Fläche ausbreitet.
Am 10. September 2020 wurde der erste ASP-Fall im Spree-Neiße-Kreis amtlich bestätigt. Das Wildschwein wurde tot in einem Maisfeld rund 5 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt aufgefunden. Seitdem sind entlang der Grenze zu Polen rund 200 Stück Fallwild gefunden worden, die das Virus in sich trugen. In den nächsten Wochen werden weitere Fälle bei Wildschweinen dazukommen. Hausschweinebestände sind nicht betroffen.
Vier Kernzonen im Grenzgebiet
Ausgangspunkt des Infektionsgeschehens sind immigrierte Wildschweine aus Westpolen. Dort grassiert die ASP seit November 2019. In Brandenburg und Sachsen gibt es mittlerweile vier Kernzonen (sieheÜbersicht).
Die bereits im September errichtete erste Kernzone umschließt den Hotspot bei Neuzelle im Süden des Landkreises Oder-Spree und reicht bis in den Kreis Spree-Neiße hinein. Später kam eine zweite Kernzone in Märkisch-Oderland bei Küstrin hinzu.
Ende Oktober wurde das hochansteckende Virus im Landkreis Oder-Spree erstmals außerhalb des ersten Kerngebietes in westlicher Richtung festgestellt. Das Land Brandenburg musste eine dritte Kernzone markieren. Dazu zählen rund 16 Dörfer und die Stadt Friedland.
Gleichzeitig meldete das Land Sachsen den ersten ASP-Fall. Das infizierte Wildschwein wurde in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz bei der Jagd erlegt. Der neue Fundort im Nordosten Sachsens liegt etwa 70 km südlich der ersten Kernzone bei Neuzelle. Vermutlich ist das Pestgeschehen durch ein weiteres Wildschwein ausgelöst worden, welches den Grenzfluss Neiße durchschwommen hat.
Die ausgewiesenen Restriktionsgebiete umfassen inzwischen zusammen rund 250000 ha. In diesen Zonen wurde die Fallwildsuche nach und nach intensiviert.
Wildschwein-freie Zonen
Um die zwei Kernzonen 1 und 3 in Brandenburg soll eine sogenannte weiße Zone errichtet werden. Es handelt sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Streifen, der in den Landkreisen Oder-Spree, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße die Restriktionszone wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließt.
Diese Abschnitte sollen mit zwei festen Drahtzaun-Reihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert werden und umfasst rund 28500 ha. Auch um die Kernzonen 2 und 4 sind jeweils weiße Abschnitte geplant.
Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll der Wildschweinbestand in dem Areal möglichst vollständig eliminiert werden. Dabei sollen auch Saufänge eingesetzt werden. Eine wildschweinfreie Zone ist wichtig, um das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung der Seuche in bisher ASP-freie Gebiete zu unterbinden. In den Abschnitten außerhalb der weißen Zonen soll der Wildschweinebestand stark dezimiert werden.
Um Anreize für die Jäger zu bieten, startet das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Abgabeprämie für Schwarzwild aus den ASP-Gebieten. Diese beträgt 50 € für ausgewachsene Schweine bzw. 30 € für Stücke unter 30 kg.
Fortschritte beim Grenzzaun
Neben der Etablierung der wildschweinfreien Zonen um die Kerngebiete baut das Land Brandenburg an der Grenze zu Polen einen festen, schwarzwildsicheren Schutzzaun. Von den 270 km sind bislang gut die Hälfte fertiggestellt. Das Land finanziert den Zaunbau mit 6 Mio €.
Auch Sachsen hat begonnen, entlang der Landesgrenze zu Polen einen festen Zaun zu errichten. Koordiniert vom Technischen Hilfswerk (THW) soll die bisher dort installierte mobile Wildbarriere ersetzt bzw. verstärkt werden. Im Norden soll er an den Zaun Brandenburgs anschließen und im Süden zunächst bis zur Autobahn A4 reichen. Geplant ist aber, den gesamten Grenzverlauf bis nach Zittau zu verstärken.
Hoch im Norden macht der Zaunbau ebenfalls Fortschritte. Das Land Mecklenburg Vorpommern weist insgesamt 63 km gemeinsame Grenze mit Polen auf. Davon sind bereits über die Hälfte der Strecke mit einem Zaun aus Drahtknotengeflecht versehen.
Kein Allheilmittel
Doch mit dem Errichten des festen Zaunes allein ist es nicht getan. Die Wildbarriere muss ständig überwacht und instandgehalten werden. Gegebenenfalls müssen problematische Stellen verstärkt werden. Wichtig ist auch abzuchecken, ob die Barriere nicht von den Tieren zum Beispiel bei Straßendurchlässen umgangen wird.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass nur ein fester Zaun entlang der Grenze den Wildwechsel von Polen nach Deutschland unterbinden kann. Die Grenzflüsse halten die Tiere nicht auf. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass die ASP auch von Menschen eingeschleppt werden kann, was nach wie vor eine große Gefahr darstellt. Insbesondere an den Autobahn-Raststätten weggeworfene Lebensmittel gelten als Infektionsquelle.
Zudem wird sich auf polnischer Seite die ASP über die Wildschweinpopulationen weiter in Richtung Süden ausbreiten und über kurz oder lang auch Tschechien bedrohen. Um das Seuchengeschehen gemeinsam im Auge zu haben, vereinbarten kürzlich Polen, Deutschland und Tschechien einen intensiven Austausch auf Landwirtschaftsminister- sowie auf Chefveterinär-Ebene.
Biosicherheit verstärken
Auch Bayern will bei einer weiteren Verbreitung der ASP gut vorbereitet sein und hat nochmals 3 Mio. € in Zaunmaterial investiert. Entlang der Autobahnen im Grenzgebiet zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik sollen feste Zäune auf einer Gesamtlänge von rund 500 km errichtet werden.
Letztlich ist jeder Schweinebetrieb gefordert. Unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sollte jeder Tierhalter ein Maximum an Bestandsabschirmung für den eigenen Betrieb anstreben.
So muss die Einfriedung überprüft und ggfs. optimiert werden. Grundsätzlich sollte das Betriebsgelände nur durch abschließbare Tore befahren und begangen werden können. Um einen geregelten Fahrzeug- und Personenverkehr zu gewährleisten, müssen die Zufahrten und Zugänge immer verschlossen sein. Hier hat der eine oder andere Betrieb noch Verbesserungspotenzial.
ASP-frei-Status anstreben
Neben der Optimierung der Biosicherheit können die Schweinebetriebe auch am ASP-Frühwarnsystem teilnehmen. Das Ziel ist, sogenannter ASP-Statusbetrieb zu werden. Dann müssen im Restriktionsfall nicht alle Tiere vor der Verbringung in freie Gebiete beprobt werden. Noch ist das Interesse an diesem Programm begrenzt. Es sichert aber im Falle einer ASP-Sperre die Lieferfähigkeit. Denn ein Freiproben wird in viehstärkeren Regionen wegen des hohen Proben- und Untersuchungsaufwandes zeitnah kaum möglich sein.
Interessierte sollten sich an ihr Veterinäramt wenden. Als erster Schritt erfolgt eine Bestandsinspektion durch das Veterinäramt. Ab diesem Zeitpunkt müssen wöchentlich Blutproben von über 60 Tage alten Falltieren zur Untersuchung eingeschickt werden. Die Anerkennung erfolgt, wenn zwei klinische Untersuchungen sowie alle bis dato erfolgten Blutuntersuchungen der Falltiere negativ ausfallen.