Dieser Fall kann schneller eintreten als man glaubt: Schweine können nicht wie geplant geschlachtet werden, sondern müssen länger im Stall verbleiben. Die Gründe können Schlachthofschließungen sein, wie jüngst durch die Corona-Auflagen geschehen. Ein weiteres Szenario für eine verlängerte Endmast ist ein Verbringungsverbot im ASP-Seuchenfall.
In einer solchen Situation stehen Schweinehalter vor der Herausforderung, die Tiere so zu füttern, dass sie im Wachstum gebremst werden und gleichzeitig satt sind. Eine deutliche Reduzierung der Futtermenge dürfte keine Lösung sein.
In einem aktuellen Versuch hat die LWK Niedersachsen geprüft, wie sich sogenannte Sättigungsfutter auf die Leistung und Futterkosten schlachtreifer Mastschweine auswirken. In der LPA Quakenbrück wurden je 40 Ferkel (Topigs Norsvin Pi x TN 70) nach Gewicht und Geschlecht auf zwei Futtergruppen verteilt und in Einzelbuchten gehalten.
Bis zum Gewicht von 118 kg wurde satt und anschließend über einen Zeitraum von etwa vier Wochen rationiert gefüttert. In dieser Phase wurden zwei Mischungen eingesetzt (siehe Übersicht): Für das Sättigungsfutter A mit 10% Melasseschnitzeln, 20% Weizenkleie und Gerste resultierte ein Energiegehalt von 11,9 MJ ME/kg und für das Sättigungsfutter B mit je 20% Melasseschnitzeln und Weizenkleie ein Gehalt von 11,3 MJ ME/kg.
Die wichtigsten Ergebnisse:
- In der Mast bis 138 kg erreichten die Schweine mittlere Tageszunahmen von knapp 950 g, der Futteraufwand je kg Zuwachs lag bei 2,54 kg.
- Die Gruppe A (10% Melasseschnitzel) erzielte 955 g, die Gruppe B (20% Melasseschnitzel) 936 g Tageszunahmen. Der Futteraufwand je kg Zuwachs lag bei 2,70 bzw. 2,68 kg. Die Tiere fraßen im Mittel 2,58 kg (Gruppe A) bzw. 2,51 kg pro Tag. Dieser Unterschied war statistisch abzusichern.
- Mit dem ab 118 kg Lebendgewicht rationiert verabreichten Sättigungsfutter konnten die Tageszunahmen auf 700 g reduziert werden. Vom Sättigungsfutter A mit weniger Melasseschnitzeln wurde signifikant mehr als vom Futter B (2,79 vs 2,72 kg/Tag) aufgenommen.
- Das mittlere Schlachtkörpergewicht lag bei 109,3 kg. Signifikante Unterschiede in der Schlachtkörperbewertung gab es nicht, die Indexpunkte/kg lagen bei 0,898 und 0,910.
- Die Berechnung der Futterkosten beruhte auf den Nettopreisen im Versuchszeitraum. Die Futterkosten je 100 kg Zuwachs waren gleich: 68,16 € (Gruppe A) und 68,15 € (Gruppe B).
Fazit
Beide von 118 bis 138 kg LG rationiert eingesetzten Sättigungsfutter senkten die Tageszunahmen in dieser Phase auf 700 g. Die Tiere waren nicht unruhig. Unterschiede in der Schlachtkörperbewertung gab es nicht. Das Sättigungsfutter A bestand nur aus den drei Hauptkomponenten Gerste, Weizenkleie und Melasseschnitzeln, so dass ein Betrieb es ohne weiteres selbst mischen kann. Kontakt: Andrea.Meyer@lwk-niedersachsen.de