Datenerhebung zum Rohproteineinsatz

Die Erhebung zum Rohproteineinsatz soll Zahlenmaterial für die Berechnung der Ammoniakemissionen liefern.

Aller Voraussicht nach wird im November nächsten Jahres bundesweit eine Erhebung des Rohproteineinsatzes in der Schweinefütterung durchgeführt. Die rechtliche Voraussetzung dafür hat der Bundesrat am Freitag vergangener Woche mit seiner Zustimmung zur Agrarstatistik-Emissionsberichterstattungsverordnung 2021 geschaffen. Organisatorisch soll die Erhebung in die bestehende Stichprobenerhebung zu den Schweinebeständen im November 2021 integriert werden. Mit der Erhebung soll der aktuelle technische Stand des Stickstoffeinsatzes in der Schweinemast dokumentiert werden. Deutschland ist nach internationalem und europäischem Recht zur Emissionsberichterstattung verpflichtet. Dafür müssen möglichst genaue Daten, unter anderem zur Berechnung der Emissionen von Ammoniak und Lachgas vorliegen. Zur Berechnung dieser Emissionen gilt der Rohproteineinsatz in der Schweinemast als eine wichtige Größe. Die derzeit vorliegenden Daten zum Rohproteineinsatz stammen aus den Jahren 2010 bis 2011 und sind aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen in der Schweinefütterung veraltet. Daher müssen 2021 aktuelle Daten zum Rohproteineinsatz erhoben werden. Dazu sieht die Verordnung neben den bereits im Agrarstatistikgesetz genannten Merkmalen weitere Erhebungsmerkmale wie die Zahl der ausgemästeten Schweine, das durchschnittliche Lebendgewicht bei Mastbeginn und Mastende, die durchschnittliche Mastdauer, die Zahl der Fütterungsphasen sowie den Rohproteingehalt der Futtermischung vor.