Ferkelaufzüchter benötigen Futterkostenzuschlag

Da das Futter für Absetzferkel sehr teuer geworden ist, müssen die Aufzüchter im arbeitsteiligen System entlastet werden.

Die in der Schweinefleischerzeugung massiv gestiegenen Futterkosten belasten zurzeit besonders den Ferkelaufzüchter, der in sog. arbeitsteiligen Systemen die Ferkel von 8 bis 30 kg aufzieht. In diesem Bereich sind Kosten aufgrund der proteinreichen Futtermittel überproportional angestiegen.

Daher ist der momentan veröffentlichte Preisabstand zwischen der 8 kg und 25 kg Notierung vielfach nicht ausreichend, um eine rentable Aufzucht sicherzustellen. Die VEZG schlägt daher vor, einen betriebsindividuellen Futterkostenzuschlag zu gewähren, solange bis sich das Preisniveau für ein Ferkelaufzuchtfutter wieder normalisiert hat. Einige Mitgliedsorganisationen haben dies bereits umgesetzt, da ansonsten die Systemferkelaufzuchtbetriebe keine 8-kg-Ferkel mehr aufgestallt hätten.

Darüber hinaus haben sich die Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob die Höhe der Vergütung für die Gewichtszuschläge angepasst werden muss. Die Vergütung der Übergewichte liegt derzeit zwischen 25 und 30 kg bei 1 €/kg. Über 30 kg werden in der Regel 0,75 €/kg LG bezahlt. Die Kommission ist der Ansicht, dass hier aktuell kein Änderungsbedarf besteht. Einig ist man sich darin, dass die Verkaufsgewichte, die zwischen 28 und 30 kg liegen, nicht steigen sollten, da ansonsten Qualitätsprobleme auftreten könnten.