Haltungs-VO: Breiautomaten nicht betroffen

Bei der Streichung der tagesrationierten Fütterung klammert der Gesetzgeber Breiautomaten explizit aus.

Anfang Juli hat der Bundesrat Verschärfungen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Neben den Neuregelungen zum Deckzentrum und Abferkelbereich ist für die Ferkelaufzucht und Mast die tagesrationierte Fütterung abgeschafft worden. Bei einigen Mäster entstand so die Sorge, dass die weit verbreiteten Breiautomaten künftig nicht mehr erlaubt sein könnten.
Diese Sorge ist unbegründet. Denn alle anderen Regelungen zum Tier-Fressplatzverhältnis bleiben bestehen. Bei rationierter Fütterung müssen also alle Schweine gleichzeitig fressen können. Und bei Fütterung zur freien Aufnahme muss für höchstens vier Schweine eine Fressstelle vorhanden sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach wie vor die Abruffütterung und die Fütterung mit Breifutterautomaten. Bei der Sensorfütterung in der Mast wird über die Steuerung der Fütterungsintervalle nachvollziehbar darzulegen sein, dass die Tiere permanent Zugang zum Futter haben.