RAM-Futterkonzept - Kündigung der Untersuchungsverträge

In Niedersachsen haben viele Schweinehalter nach dem RAM-Konzept gefüttert. Weil die neue Düngeverordnung es nicht mehr berücksichtigt, gehört das RAM-Konzept jetzt der Vergangenheit an.

Das sogenannte RAM-Futter-Konzept ist ein N-/P- reduziertes Futterkonzept. Es wurde in den 90er Jahren von der LWK Niedersachsen und der Futtermittelwirtschaft entwickelt. RAM-Futter gab es für die Sauen-, Ferkel- und Mastschweinehaltung, die Hähnchen- und Putenmast sowie die Legehennenhaltung. Ziel war es, Nährstoffausscheidungen auf betrieblicher Ebene zu verringern.

Niedersächsische Tierhalter, die sich in einem Baugenehmigungsverfahren verpflichteten, ausschließlich dieses Futterkonzept einzusetzen, konnten den daraus resultierenden geringeren Nährstoffanfall sowie reduzierte Ammoniakemissionen geltend machen. Der verpflichtende Einsatz von RAM-Futter ist in der neuen Düngeverordnung nicht enthalten, denn diese umfasst nur Fütterungsverfahren der DLG (DLG-Band 199 „Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere“, 2014). Das niedersächsische Agrar- und das niedersächsische Umweltministerium haben deshalb per Erlass verfügt, dass als Ersatz für das RAM-Futterkonzept in der Schweinehaltung eine stark N-/P-reduzierte Fütterung und in der Geflügelhaltung eine N-/P-reduzierte Fütterung nach DLG-Vorgaben einzuhalten ist.

Da die RAM-Untersuchungsverträge damit hinfällig geworden sind, hat die LWK die Untersuchungsverträge mit den Mischfutterherstellern im Frühjahr 2021 gekündigt. Gleichzeitig werden auch aus den o. g. Gründen die Verträge mit den Hofmischern gekündigt.

Andrea Meyer, LWK Niedersachsen