Antibiotikameldungen neu geregelt

U. a. kann die Tierhalter-Versicherung künftig elektronisch eingereicht werden.

Anfang November sind mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) Neuerungen bei der Mitteilungspflicht zur staatlichen Antibiotikadatenbank im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) eingeführt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg am vergangenen Donnerstag mitteilte, sind diese erstmalig von den meldepflichtigen Haltern von Masttieren für das zweite Halbjahr 2021 zu beachten. So muss beim Einsatz von Medikamenten, die antibiotische Wirkstoffe enthalten, bei der Mitteilung zukünftig das Datum der ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels angegeben werden. Die Meldemaske im HIT hat hierfür bereits ein optionales Eingabefeld, das fortan als Pflichtfeld zu jeder Antibiotikaverwendung ausgefüllt werden muss. Auch wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt werden, muss dies der zuständigen Behörde als sogenannte „Nullmeldung“ mitgeteilt werden. Die Versicherung des Tierhalters, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat, muss nicht mehr schriftlich eingereicht werden sondern kann auch elektronisch direkt in der Datenbank erfolgen. Beim Eingabevorgang sollte die Registriernummer des Tierarztes, der die Arzneimittel abgegeben hat, benannt werden.

Neu ist auch, dass Antibiotika mit der Wirkstoffkombination von Sulfonamiden und Trimethoprim oder einer Kombination von verschiedenen chemischen Verbindungen eines einzigen antibakteriellen Wirkstoffes fortan in die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit als ein einziger Wirkstoff eingehen. Die entsprechenden Berechnungsverfahren sind in der Datenbank hinterlegt und werden bei der Eingabe der Tierarzneimittelnamen automatisch ausgeführt. Neben der Nutzung zur Antibiotikaminimierung sollen die erhobenen Daten laut Ministerium auch zum Zweck der Risikobewertung auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenzen verwendet werden. Hierfür werden zukünftig Teile der an HIT gemeldeten Daten sowie die errechneten betrieblichen Therapiehäufigkeiten an das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) übermittelt. Dies geschieht dem Ministerium zufolge in pseudonymisierter Form, womit weder ein Rückschluss auf Namens- und Adressdaten noch auf die Registriernummer des einzelnen Betriebes möglich ist. AgE