ASP: Sachsen will mehr Wildschweine untersuchen

Die Untersuchungspflicht für gesund erlegte Wildschweine wird ausgedehnt.

Angesichts des ungebremsten Seuchengeschehens in Brandenburg wächst auch im benachbarten Sachsen die Sorge, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in dem Freistaat weiter ausbreiten könnte. Die Landesdirektion Sachsen hat deshalb die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine auch auf die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie auf die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Gleichzeitig wurde die Aufwandsentschädigung dafür auf 50 € je Wildschwein angehoben.

Mit der Ausdehnung der Untersuchungspflicht soll frühzeitig eine Verbreitung des ASP-Virus über die bisherigen Restriktionszonen hinaus festgestellt werden. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 behalten nach Angaben der Landesdirektion ihre Gültigkeit. Demnach müssen im gesamten Freistaat alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden. Gefundene Kadaver sind zu melden.

Aktuell gibt es in Sachsen 481 bestätigte ASP-Fälle. Das gefährdete Gebiet, in dem derzeit Wildschweine mit dem Virus gefunden werden, erstreckt sich auf große Teile des Landkreises Görlitz und die östlichen Gemeinden des Landkreises Bautzen.

Unterdessen ist im benachbarten Polen ebenfalls kein Ende der ASP in Sicht. Die Oberste Veterinärbehörde des Landes bestätigte jüngst einen weiteren Ausbruch in einer Schweinehaltung. Betroffen ist ein kleinerer Betrieb in der Wojewodschaft Karpatenvorland. Die Zahl der Seuchenfälle in der polnischen Landwirtschaft ist damit seit Jahresbeginn auf 105 gestiegen. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis der bisherige Jahreshöchststand mit 109 ASP-Ausbrüchen aus dem Jahr 2018 überschritten wird. AgE


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