Afrikanische Schweinepest

ASP: Schlachterlaubnis für 1.900 Schweine

Nächste Woche dürfen weitere 1.900 Schweine aus der ASP-Sperrzone geschlachtet werden. Probleme bereitet weiterhin der Absatz des Fleisches.

Ganz leichte Entspannung in Niedersachsen: Das Agrarministerium in Hannover hat für das von der Afrikanischen Schweinepest betroffene Gebiet im Emsland eine weitere Genehmigung zur Schlachtung von Mastschweinen erteilt. Rund 1.900 Tiere aus der ASP-Sperrzone dürfen nach Geldern in Nordrhein-Westfalen gebracht werden.

In der kommenden Woche könnten sich weitere Schlachtunternehmen bereit erklären, Schweine aus den ASP-Gebiet zu verarbeiten. Das teilte das Ministerium jetzt mit. Trotzdem zeigt sich Agrarministerin Barbara Otte-Kinast weiter unzufrieden mit der Situation. Angesichts der großen Tierzahl in der betroffenen Region sei es dringend notwendig, dass die gesamte Wertschöpfungskette jetzt Teil der Lösung ist und es nun zügig weitergeht. Schlachter, Verarbeiter und der Handel zeigen sich aber weiterhin zurückhaltend, was die Abnahme von Tieren aus der ASP-Sperrzone angeht. Das Problem sei, dass das Fleisch niemand haben wolle und die Vermarktung dementsprechend schwierig sei, hieß es dazu.

Oberstes Ziel sei es, die Situation so schnell wie möglich zu lösen und Konzepte zum Verbringen von Schweinen zur Schlachtung mit Land- und Fleischwirtschaft sowie den Behörden auch in anderen Ländern eng abzustimmen. Es gab in diesem Sinne auf Initiative von Ministerin Barbara Otte-Kinast mehrere Konferenzen unter anderem mit dem Berufsstand, Verbänden der Fleischwirtschaft sowie der Fleischwarenindustrie, Schlachtern, Verarbeitern und dem Handel. „Dadurch ist es uns überhaupt gelungen, die jetzige Lösung anzubieten und weitere Optionen zu realisieren“, so die CDU-Politikerin am Freitag.

Erleichterung beim Tiertransport

Sie macht in dem Zusammenhang auch auf den erweiterten Erlass aufmerksam, der konkretisiert, dass das Verbringen von Schweinen aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim mit behördlicher Genehmigung möglich ist; dort gibt es freie Mastplätze. Für die Schlachtung, Zerlegung und die Verarbeitung gelten tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU.

Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden. Fachleute betonen jedoch, dass die Erhitzung auf 70 bis 80 °C dazu führt, dass die Eiweißstrukturen durch die große Hitze zerstört werden. Man könne aus diesem Fleisch nicht einmal mehr Brühwurst machen, sagen Experten.