ASP: Uckermark richtet Pufferzone ein

Nach dem Seuchenausbruch haben die Behörden die Restriktionszonen deutlich vergrößert.

Anfang Juli haben die Behörden in einem schweinehaltenden Betrieb im Landkreis Uckermark in Brandenburg die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Nun hat der Landkreis die bereits eingerichteten Restriktionszonen um den Ausbruchort um eine sogenannte Pufferzone (Sperrzone 1) erweitert. Das gaben die Behörden gemeinsam mit einer aktualisierten Tierseuchenallgemeinverfügung bekannt. Die neuen Vorgaben sind seit dem 15. Juli in Kraft ist.
Nach Angaben des Landkreises Uckermark gelten verschiedene Anordnungen. So müssen die Betriebe die Anzahl ihrer gehaltenen, verendeten oder erkrankten Schweine melden. Zudem dürfen die Betriebe in den Restriktionszonen nur mit Schutzkleidung betreten werden und die Schuhe müssen gereinigt werden. Darüber hinaus ist sämtlicher Tierverkehr in den betroffenen Betrieben untersagt. Hierzu gehören auch verendete oder getötete Schweine, Fleisch, Sperma etc.
In dem betroffenen Schweinemastbetrieb in der Uckermark wurde das ASP-Virus am 4. Juli offiziell festgestellt. Alle 1.300 Schweine des Mastbetriebes wurden gekeult.