ASP: Wildschweinbejagung mit Nachtsichtgeräten

Durch die Anpassung des thüringischen Jagdgesetzes soll dort die Wildschweinjagd erleichtert werden.

Um zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Bejagung von Wildschweinen zu erleichtern, hat der Thüringer Landtag bereits im Juli den Weg zum Einsatz von Nachtzieltechnik freigemacht. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz ist nach Angaben des Erfurter Landwirtschaftsministeriums seit dem vergangenen Samstag die Verwendung von künstlichen Lichtquellen und von Nachtzielgeräten, also von Vor- und Aufsatzgeräten für Zielfernrohre, zur Wildschweinjagd in Thüringen zugelassen. Wie das Agrarressort ergänzte, werden auch die Abschussregelungen flexibler gestaltet. Zukünftig sind demnach beispielsweise Übererfüllungen beim weiblichen Wild und beim Nachwuchs von 10 % zum Ende der Abschussplanperiode ohne Sanktionen möglich.

Darüber hinaus sei dem Wunsch der Jäger entsprochen worden, beim männlichen Hochwild von dem bisherigen Güteklassenabschuss zum Altersklassenabschuss zu wechseln. Damit entfalle die oftmals sehr schwierige Trophäenansprache, so das Ministerium. „Zusammen mit dem bereits gesetzlich fixierten Mindestabschuss beim Rehwild wollen wir mit den neuen Regelungen die Wiederbewaldung von Kahlflächen und verlichteten Wälder mit klimastabilen Baumarten unterstützen“, erläuterte der Staatssekretär im Thüringer Landwirtschaftsministerium, Torsten Weil. Um den Tierschutz zu gewährleisten, ruhe aber künftig die Jagd auf sämtliches Wild, wenn eine winterliche Notzeit vorliege. AgE


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