ASP: Zaunlücken bereiten Sorgen

Mit den Fallzahlen vom Wochenende dürfte die Schwelle von 600 ASP-Fällen überschritten werden.

Seit dem ersten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Deutschland im September 2020 ist die Zahl der infizierten Schwarzkittel bis zum vergangenen Donnerstag auf 594 gestiegen. Sie dürfte nach dem Wochenende die Marke von 600 Tieren überschreiten. Das Seuchengeschehen konzentriert sich weiter auf Brandenburg, wo es vergangene Woche mehr als drei Dutzend nachgewiesener Neufälle gab. In Sachsen blieb es bei bisher 19 aufgefundenen ASP-Wildschweinen. Das aktive ASP-Geschehen in Ostdeutschland und Polen lässt die Sorgen vor einer möglichen Einschleppung in Nutzschweinebestände oder in andere Bundesländer wachsen. „Zum Glück wirken unsere Vorsorge- und Hygienemaßnahmen, so dass bislang ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in unsere deutschen Hausschweinbestände vermieden werden konnte“, erklärte Niedersachsens Landvolkpräsident Jörn Ehlers.

Doch durch Probleme mit Diebstahl und große Lücken beim Zaunbau zu Polen könnten infizierte Wildschweine die ASP immer weiter Richtung Westen verbreiten. Ehlers sieht den Bund sowie die beiden betroffenen Bundesländer in der Verantwortung, schnellstmöglich die Zaunlücken zu schließen. Von den insgesamt fast 250 km Zaun entlang der Oder-Neiße-Grenze in Brandenburg sollen noch etwa 100 km fehlen. Nur wenn das Nachrücken infizierter Wildschweine aus den osteuropäischen Ländern gestoppt werde, könne man in Deutschland Herr über die ASP-Ausbreitung durch Einzäunung der betroffenen Gebiete und vermehrten Abschuss werden, betonte Ehlers. Doch nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch den Menschen kann sich die Tierseuche verbreiten. Wie der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor kürzlich mitteilte, wurden bereits Mitte Dezember bei einer Zollkontrolle eines rumänischen Lieferwagens im Kreis Offenbach 500 kg Fleischprodukte sichergestellt, wobei in drei von 40 Sammelproben das ASP-Virus-Genom in teilweise großen Mengen nachgewiesen wurde. Wird solches Fleisch über achtlos weggeworfene Speiseabfälle von Wildschweinen aufgenommen, können diese sich leicht infizieren.

Das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen gab am vergangenen Freitag bekannt, dass nun die Jagd auf Wildschweine auch mit künstlichen Lichtquellen und Nachtsichtgeräten möglich sei. Eine entsprechende Änderung der ASP-Jagdverordnung trat am 30. Januar 2021 in Kraft. „Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Möglichkeit zur Bejagung von Schwarzwild auch mit Hilfe von Nachtsichtgeräten diene als zusätzliche Unterstützung und erfolge im Vorgriff auf die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes.

Unterdessen veröffentlichte der Deutsche Jagdverband (DJV) ein Frage-Antwort-Papier zur ASP für Revierinhaber. Darin werden zentrale Fragen zu Befugnissen von Behörden im Seuchenfall, Einschränkungen der Jagd oder Entschädigungsmöglichkeiten beantwortet. Zudem wurden die allgemeinen Informationen zur ASP vom DJV aktualisiert. (www.jagdverband.de) AgE