Brandenburg versetzt ASP-Zaun​ ​

Der neue Trassenverlauf soll die Ökologie in den Gebieten weniger beeinträchtigen.

Nach Kritik an der Trassenführung des Zauns zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Nationalpark Unteres Odertal ist die dortige Barriere nun auf einer Länge von rund 11 km nach Westen verlegt worden. Wie das Brandenburger Sozialministerium am vergangenen Donnerstag mitteilte, reagierten die verantwortlichen Behörden damit auf Funde von verletzten und verendeten Wildtieren am Schutzzaun infolge des Oder-Hochwassers im Januar. „Durch den neuen Trassenverlauf schaffen wir Ausweichfläche für die Tiere und reduzieren die Eingriffe in den Nationalpark“, erklärte die Leiterin des Brandenburger ASP-Krisenstabes, Anna Heyer-Stuffer. Feste Zäune blieben aber das zentrale Mittel im Kampf gegen die Ausbreitung der Tierseuche; mit ihnen sei die Verbreitung in Richtung Westen in den vergangenen eineinhalb Jahren gestoppt worden. Die Landrätin des Landkreises Uckermark, Karina Dörk, betonte ebenfalls die Bedeutung einer festen Zaunbarriere, die an der Grenze zu Polen so östlich wie möglich liegen sollte, da weiter mit ASP infizierte Wildschweine aus der Nachbarregion kämen.

Unterdessen gab Sachsens Sozialministerium am vergangenen Freitag bekannt, dass der Freistaat einen Vertrag bis 2026 mit dem Spezialunternehmen Vetcon GmbH & Co. KG abgeschlossen habe, um im Tierseuchenfall in Nutztierbeständen schnell agieren zu können. Bei einem amtlich festgestellten Tierseuchenfall mit Tötungsanordnung wird die Firma betroffene Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen und Geflügel dabei unterstützen, die Tiere sachgerecht zu keulen und zu entsorgen sowie den Betrieb zu desinfizieren. „Der Ausbruch einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche im eigenen Bestand ist schon eine enorm hohe Belastung für jeden Tierhalter. Ich bin froh, dass wir den Tierhaltern die Last nehmen können, nach einer Tötungsanordnung sich erst mühevoll einen entsprechend qualifizierten Dienstleister suchen zu müssen“, erklärte der Staatssekretär im Sozialministerium, Sebastian Vogel. Die Kosten für den Einsatz der Firma im Krisenfall trägt laut Ministerium der Tierhalter. Er kann aber bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) einen Antrag auf Entschädigung für Tierverluste und einen Antrag auf Desinfektionsbeihilfe stellen. Die letzte angeordnete Bestandsräumung in Sachsen betraf Weihnachten 2020 einen Gänsebetrieb nach dem Ausbruch der Geflügelpest. AgE


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