Bundesrat stimmt Antibiotika-Monitoring zu

Der Bundesrat hat der geplanten Tierarzneimittelnovelle weitestgehend zugestimmt.

In puncto Antibiotika-Minimierungskonzept ziehen Bund und Länder offensichtlich an einem Strang. Zum Kerninhalt des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) gab es am vergangenen Freitag vom Bundesrat keine Einwände. Das grundsätzliche Ziel der Gesetzesänderung, nämlich den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken, wird von der Länderkammer nicht in Frage gestellt. Er schlägt jedoch vor, das Melde- und Kontrollverfahren zu vereinfachen.

Meldepflicht auch für Sauen, Saugferkel und Eber

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept zukünftig nicht mehr nur für Masttiere gilt, sondern auch auf Sauen und Eber zur Ferkelerzeugung und nicht abgesetzte Saugferkel ausgedehnt wird. Zudem sind Anpassungen hinsichtlich der Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, geänderte beziehungsweise verkürzte Fristen im Antibiotikaminimierungskonzept und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung vorgesehen.

Reserveantibiotika werden stärker gewichtet

Neu in das Gesetz aufgenommen werden soll hinsichtlich der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit eine stärkere Gewichtung bei der Behandlung der Tiere mit Arzneimitteln, die Cephalosporine der dritten und vierten Generation, Fluorchinolone oder Colistin enthalten, sogenannte Reserveantibiotika. Diese sollen künftig bei den Behandlungstagen mit dem Faktor 3 gewichtet werden, womit sich rechnerisch die Therapiehäufigkeit erhöht. Damit soll laut der Bundesregierung ein Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung für die Humanmedizin auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Grundsätzlich will die Regierung aber an der bisherigen Berechnung der Therapiehäufigkeit festhalten, da sich diese bewährt habe.

Bundesrat beurteilt Berechnung als zu komplex

Das sieht der Bundesrat allerdings anders. Er beklagt in seiner Stellungnahme, dass die Berechnung zu komplex und durch die Angabe jeder Änderung des Bestandes in einem Halbjahr sehr aufwendig, schwer zu kontrollieren und auch fehleranfällig sei. Unterlassene Meldungen von Abgängen würden beispielsweise zu einer geringeren Therapiehäufigkeit führen. Die Länderkammer schlägt deshalb vor, den Antibiotikaverbrauch auf die Gesamtzahl gehaltener Tiere in einem Halbjahr und nicht wie bisher auf die durchschnittliche Zahl zu beziehen. Umfangreiche Meldungen zu Abgängen seien dann nicht mehr nötig und der Melde- und Kontrollaufwand lasse sich verringern. Eine Studie an der Freien Universität Berlin habe gezeigt, dass die Korrelation der Ergebnisse mit der bisherigen Berechnungsmethode sehr hoch sei. AgE