Jetzt vorsorglich ASP-Status erheben

Mit dem ASP-Status können die Betriebe Verbringungsverbote aus den Krisenzonen verhindern.

Mit den drei jüngst bestätigten ASP-infizierten Wildschweinkadavern, die im gefährdeten Gebiet im Südosten Brandenburgs gefunden wurden, ist die Fallzahl mittlerweile auf 32 gestiegen. Auch wenn vorsichtig die Hoffnung geäußert wird, das Seuchengeschehen auf dieses Gebiet einschränken zu können, schalten auch die nicht direkt betroffenen Bundesländer in den ASP-Krisenmodus. So empfehlen empfehlen Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk den Schweinehaltern die Teilnahme an landeseigenen Früherkennungsprogrammen. Damit sollen nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen Verbringungsverbote für Hausschweine aus den Restriktionsgebieten vermieden werden.

Im Freistaat ist das im „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ bereits seit Juli möglich. „Ich appelliere an die bayerischen Schweinehalter, an dem Projekt teilzunehmen und ihre Bestände frühzeitig untersuchen zu lassen“, erklärte Glauber. Das Umweltministerium stelle für die notwendigen Untersuchungen auf das ASP-Virus insgesamt 100 000 € bereit, weitere 100 000 € steuere das Agraressort bei. In Baden-Württemberg wird laut Hauk das Früherkennungsprogramm im Oktober starten; die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Veterinäramt. Das Land übernehme die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine pro Betrieb im Alter von mindestens 60 Tagen in den Landesuntersuchungsämtern bis zum Ende 2021. Die Kosten für die Probennahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat jedoch der Tierhalter zu tragen.

Nach Tierseuchenrecht sind bei einem Wildschweine-ASP-Ausbruch alle Verbringungen von Hausschweinen aus dem gefährdeten Gebiet genehmigungspflichtig und an Auflagen geknüpft; aus der Pufferzone betrifft dies Lieferungen in andere EU-Länder und Drittstaaten. Die erforderliche virologische Untersuchung aller Nutzschweine und Stichroben von Schlachtschweinen sowie die klinische Untersuchung aus dem anlassbezogenen Genehmigungsverfahren können jedoch alternativ durch ein betriebsbezogenes Kontrollprogramm ersetzt werden, welches die beiden Länder anbieten. Dafür sind jährlich mindestens zwei veterinärbehördliche Betriebskontrollen im Abstand von mindestens vier Monaten und die kontinuierliche, virologische Untersuchung auf ASP von mindestens den ersten beiden in jeder Kalenderwoche verendeten Schweinen älter als 60 Tage erforderlich. Je nach Bestandsgröße, der Häufigkeit der Tierverbringungen und der Größe der Tiersendungen können sich durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm eine Kostenersparnis sowie eine Zeitersparnis beim Verbringen im Seuchenfall ergeben. AgE


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