Länder für solidarische Finanzierung der ASP-Bekämpfung

Bislang lasteten die Kosten vor allem auf den drei betroffenen Ländern Meckelnburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat am vergangenen Freitag vereinbart, dass sich die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bislang nicht betroffenen Bundesländer an den Bekämpfungskosten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beteiligen werden. Wie das Brandenburger Landwirtschaftsministerium mitteilte, betrifft die anteilige Kostenübernahme den Wildschutzzaun an der Grenze zu Polen, der 2020 errichtet wurde. In diesem Jahr entstanden allein dem Land Brandenburg Kosten in Höhe von 5,6 Mio. € für ASP-Bekämpfungsmaßnahmen; davon entfielen rund 3,1 Mio. € auf die Schwarzwildbarriere zu Polen, wovon die Europäische Union 1,3 Mio. € kofinanzierte.

„Seit gut eineinhalb Jahren bilden drei Bundesländer das Bollwerk gegen die ASP“, hob Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher hervor. Es sei gelungen, die hoch gefährliche Tierseuche durch verschiedene Maßnahmen aufzuhalten. Deshalb sei es eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich alle Länder an den Kosten der Bekämpfungsmaßnahme beteiligen. Die Staatssekretärin im Brandenburger Landwirtschaftsministerium, Anja Boudon, betonte: „Um eine Ausbreitung der ASP auch weiterhin zu verhindern, ist diese solidarische Finanzierung auch für die auf 2020 folgenden Jahre notwendig.“ Nach Angaben des Potsdamer Agrarressorts sind die Kosten für die ASP-Bekämpfung in Brandenburg im vergangenen Jahr auf gut 44 Mio. € gestiegen, und für 2022 wurden dafür bereits rund 59 Mio. € in den Haushalt eingestellt. Das Potsdamer Verbraucherschutz- und das Landwirtschaftsministerium streben deshalb gegenüber den nicht von der ASP-betroffenen Ländern und unter Beteiligung des Bundes an, eine solidarische Kostenerstattung für Teile der Schutzmaßnahmen über das Jahr 2020 hinaus auszudehnen. Das Brandenburger Kabinett hat dieses Vorgehen bereits in einem Beschluss gebilligt. AgE


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