Leidende Tiere früh genug erlösen

Die Nottötung ist für viele ein sehr sensibles Thema, lässt sich aber in bestimmten Fällen nicht umgehen.

Die Nottötung von Schweinen ist kein einfaches Thema. Der Betriebsleiter ist hier sowohl für die Einhaltung der tierschutz-rechtlichen Vorschriften verantwortlich als auch dafür, die Belastung für seine Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Das war ein Ergebnis des Webinars zum Thema "Umgang mit kranken und verletzten Tieren", welches vom Netzwerk Fokus Tierwohl auf der EuroTier digital veranstaltet wurde.

Leider treten auf immer noch viel zu vielen Betrieben gravierende Mängel auf. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zunächst einmal kostet es Überwindung, ein Tier notzutöten. Und was man nicht gern macht, wird auch schon mal nach hinten geschoben. "Hinzu kommen fehlende Sachkenntnis und vor allem Konsequenz", betonte Dr. Claudia Meier. Sie ist Tierärztin mit der Zusatzbezeichnung Tierschutzkunde und als Amtstierärztin tätig. Auf die Frage, ob das Fortbildungsangebot für Schweinehalter ausreichend sei, antwortete die Fachfrau wie folgt: "Sachkunde, wie eine Nottötung auszuführen ist, kann sehr gut vermittelt werden. Doch die Landwirte müssen einschätzen, wann und mit welchen Maßnahmen sie eingreifen müssen. Dies ist schon etwas schwieriger zu vermitteln. Es bleibt immer auch eine Einzelentscheidung."

„Jeder macht mal Fehler und greift zu spät ein. Doch es darf nicht zum Dauerzustand werden“, hob Mäster Jochen Meyer hervor. In seinem Bestand beträgt die Verlustrate etwa 1,5 %. Von diesen Tieren werden etwa 30 % notgetötet. Für den Mäster ist die Dokumentation sehr wichtig, um als Betriebsleiter den Überblick zu behalten. Dr. Jürgen Harlizius vom Schweinegesundheitsdienst NRW betonte, dass der bestandsbetreuende Tierarzt für den Landwirt im Hinblick auf die korrekte Entscheidung zur Nottötung und deren fachgerechte Durchführung ein wichtiger Ansprechpartner sein muss. Dieser kann zudem dabei helfen, die Gründe für Nottötungen zu analysieren. Das darf aber nicht dazu führen, dem Tierarzt generell das Nottöten zu überlassen.

Das heißt: Die Betriebe müssen entsprechend mit einer Elektrozange oder dem Bolzenschussgerät ausgerüstet sein. Und der Landwirt muss genügend Genesungsbuchten bereitstellen. Dessen Ausstattung ist immer auch aus Sicht des schwer verletzten bzw. erkrankten Tieres zu sehen. Zum Beispiel müssen Futter und Wasser gut erreicht werden können. Und die Tiere brauchen Ruhe, weshalb Einzelbuchten vorzuziehen sind.

"Eine Genesungsbucht ist aber keine Hospizbucht", mahnte Amtstierärztin Claudia Meier. Entweder das Tier wird gesund und kann zurück in die Gruppe oder es muss erlöst werden.


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