Narkose: Deutschland prescht vor

Deutschland setzt mit der Kastration unter Narkose EU-weit den höchsten Standard.

Die betäubungslose Kastration ist seit Januar 2021 in Deutschland verboten. Dennoch werden vermutlich 85 % der Betriebe weiter kastrieren müssen, um marktkonforme Produkte anzubieten. Zwischenzeitlich galten die Ebermast und die Impfung gegen Ebergeruch als gute Alternativen. Doch die anhaltenden Probleme bei der Ferkel- und Schweinevermarktung wirken als Hemmschuh beim Kastrationsverzicht.
Die chirurgische Kastration ist künftig nur noch mit der Inhalationsnarkose mit Isofluran oder mittels Injektionsnarkose durch den Tierarzt erlaubt. Deutschland schreibt damit in Sachen Kastration EU-weit den höchsten Tierschutzstandard vor. Selbst die Skandinavier haben mit ihren Ferkelerzeugern praktikablere Lösungen zur Kastration vereinbart. So ermöglichen Norwegen, Schweden und Dänemark die Kastration unter lokaler Betäubung. Wobei die dänischen und schwedischen Landwirte die Lokalbetäubung sogar selbst durchführen dürfen.
In der EU schreiben neben der Bundesrepublik nur die Niederlande die Narkose zur Ferkelkastration vor. Allerdings ist die in Holland zugelassene CO2-Narkose aus Tierschutzsicht sehr umstritten. Die im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Kastrations-Standards der Dänen und Holländer haben zu heftigen Diskussionen geführt. So fordern deutsche Schweinehalter, dass auch die rund 11 Mio. Importferkel die hiesigen Kastrationsvorgaben erfüllen müssen.
Hohe Vorgaben zur Kastration hat auch die Schweiz. Seit 2010 ist in dem Land die betäubungslose Kastration verboten. Landwirte dürfen die Narkose mit Isofluran selbst anwenden. Im Gegensatz zu uns können die Schweizer die Mehrkosten der Narkose relativ gut schultern. Denn ein Außenschutz begrenzt günstige Fleisch- bzw. Lebendeinfuhren. Zudem erhalten die Schweizer Landwirte umfangreiche Subventionen.
Einen Überblick, wie weitere Länder in Europa die Ferkelkastration umsetzen, lesen Sie im SUS-Beitrag Narkose im Alleingang