NRW: Ärger um Ausweisung roter Gebiete

Die neuen Karten zu den nitratbelasteten Flächen in NRW erhitzen die Gemüter. Sechs konkrete Forderungen von WLV und LsV.

Die Bundesländer mussten ihre roten Gebiete bis Ende Dezember 2020 festlegen oder neu ausweisen. In der vergangenen Woche hat die NRW-Landesregierung die Liste nitratbelasteter Flächen („rote Gebiete“) veröffentlicht. Die aktuellen Ausweisungen sorgen trotz der oft verkleinerten Gebiete durch die sogenannten Binnendifferenzierung dennoch weiter für mächtig Ärger.

So sehen der Westfälisch Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und Land schaftt Verbindung (LsV) großen Korrekturbedarf. Nach einer intensiven Debatte über die politischen, rechtlichen und verbandlichen Aspekte des Themas haben sich die Verbände auf sechszentrale Forderungen und Positionen verständigt:

1.) Das LANUV muss so schnell wie möglich transparent und nachvollziehbar begründen, warum einzelne Flächen als belastet ausgewiesen werden. Hierzu bieten sich insbesondere Erklär-Videos und FAQ-Listen an.

2.) Das LANUV muss umgehend eine zentrale Clearingstelle einrichten, um Streitfälle unbürokratisch zu lösen.

3.) Betriebe müssen von verschärften Auflagen befreit werden, wenn sie über Stickstoffbilanzen nachweisen, dass ihre Bewirtschaftung nicht zu hohen Nitrateinträgen führt.

4.) Das Verfahren zur Gebietsausweisung muss stärker unbelastete Messstellen berücksichtigen. Hierzu eignet sich das so genannte Regionalisierungsverfahren.

5.) Ausgangspunkt der Ausweisung bleiben die Grundwassermessstellen. Daher sind die Maßnahmen zur Evaluierung und Ertüchtigung von Messstellen fortzuführen.

6.) Falls sich betroffene Mitgliedsbetriebe dazu entscheiden sollten, gegen die Ausweisung betrieblicher Flächen als nitratbelastet den Rechtsweg zu beschreiten, wird der WLV auf Wunsch eine rechtliche Beratung zur Verfügung stellen.


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