NRW will ASP-Frühwarnsysteme intensivieren

Über die neue gemeinsame Vereinbarung wird geregelt, dass u.a. Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen in einer höheren Frequenz durchgeführt werden.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Ländern ausgebreitet. In Deutschland sind seit September 2020 mehrere Länder von der Tierseuche betroffen gewesen. In Nordrhein-Westfalen konnte bislang ein Ausbruch vermieden werden. Damit auch weiterhin die Verbreitung des Virus in Nutztierbeständen verhindert wird, hat sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe e.V., der Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt.

Ministerin Silke Gorißen: „Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt – und das soll in Zukunft auch so bleiben. Deshalb setzen wir weiterhin auf eine enge Kooperation und Vernetzung aller Akteure. Für noch mehr Schutz soll fortan eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen mit wirksamem Monitoring sorgen – sowohl in Großbetrieben als auch bei Hobbyzüchtern. Darüber hinaus sollen Blutuntersuchungen bei Tieren intensiviert werden. So können Infektionen schnellstmöglich erkannt werden.“

Bei der gemeinsamen Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Beständen handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Branche. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das eine solche Vereinbarung getroffen hat, basierend auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der Europäischen Union.

Über die neue gemeinsame Vereinbarung wird geregelt, dass vorhandene Frühwarnsysteme auf ASP, darunter Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, intensiviert werden. Durch regelmäßige virologische Untersuchungen von verendeten Tieren in Schweinehaltungen sollen zudem etwaige Infektionen schnellstmöglich erkannt und die Weiterverbreitung des Virus zwischen verschiedenen Betrieben frühestmöglich verhindert werden.

In der neuen Vereinbarung werden zudem alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen aufgerufen und verpflichtet, in ihren Haltungen aktuell erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Eintrag der ASP in ihre Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Tierseuchenkasse bietet zur Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. (https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/elearning-biosicherheit.htm). Zusätzlich stehen die Veterinärämter für alle schweinehaltenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen.


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