Sachsen dehnt ASP-Untersuchungspflicht aus

In den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge soll jedes erlegte Wildschwein auf ASP untersucht werden.

In Sachsen wurde zur Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Regelungen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung die Jägerschaft angepasst. Damit wird die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine auch auf die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie auf die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt 50 € je Wildschwein unabhängig vom Geschlecht. Damit wurde auch die Aufwandsentschädigung für männliche Tiere in den Landkreisen Görlitz und Bautzen angehoben. Mit der Ausdehnung der Untersuchungspflicht soll frühzeitig eine Verbreitung des Virus über die bisherigen Restriktionszonen hinaus festgestellt werden.

Aktuell gibt es in Sachsen 481 bestätigte ASP-Fälle. Das gefährdete Gebiet, in dem derzeit Wildschweine mit dem Virus gefunden werden, erstreckt sich aktuell auf große Teile des Landkreises Görlitz und die östlichen Gemeinden des Landkreises Bautzen.


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