Sachsen: Drückjagden unter Corona-Bedingungen möglich

Sachsens Jäger sind aufgefordert, auch in diesem Jahr Drück- und Bewegungsjagden auf Schwarzwild durchzuführen.

Drück- und Bewegungsjagden sind zur Reduzierung des Wildschweinbestandes nötig, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Wer in Sachsen eine gemeinschaftliche Jagd auf Schwarzwild organisiert, muss allerdings ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Der Jagdleitung obliegen Umsetzung und Sicherstellung der Einhaltung der Hygienekonzepte. Eine gesonderte Genehmigung der Hygienekonzepte durch die Gesundheitsämter ist nicht erforderlich.

Die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: "Weil wir diese Jagdformen dringend für die Tierseuchenbekämpfung als auch für deren Prävention benötigen, haben wir schnell spezielle Regeln mit den Jagdverbänden ausgearbeitet, die die Jagden auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen." Landwirtschafts- und Forstminister Wolfram Günther erklärt: "Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest in Sachsen und die hohen Schwarzwildbestände spielt die Jagd eine wichtige Rolle in der Prävention. In enger Abstimmung mit dem Sozialministerium unterstützen wir die sächsischen Jäger dabei, der Seuchenausbreitung durch gezielte Bejagung vorzubeugen. Damit schützen wir landwirtschaftliche Betriebe. Wir können daher nicht auf Drück- und Bewegungsjagden verzichten."

In den Hygienekonzepten für die gemeinschaftliche Jagdausübung ist darzulegen, wie den Infektionsschutzanforderungen während der gemeinschaftlichen Jagdausübung Rechnung getragen wird. Insbesondere gehört dazu die grundsätzliche Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m aller an der Jagd beteiligten Personen. Auch sind alle Jagdteilnehmenden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert und bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes dazu auch verpflichtet. Wichtiges Element des Hygienekonzepts ist auch das Pflegen einer Anwesenheitsliste, um im Falle einer Infektion eine effektive Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Personen, die sich krank fühlen oder Erkältungssymptome haben, sind von der Jagd auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten Wochen Kontakt zu Menschen hatten, die positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurden. Auch gilt es während der Jagd Desinfektionsmittel für die Handhygiene vorzuhalten. Die Interaktion zwischen den beteiligten Personen soll also mithilfe des Hygienekonzepts vor, während und nach der Jagdausübung auf ein Mindestmaß reduziert werden


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