Sachsen fordert stärkere Beteiligung an ASP-Kosten

Zudem wird eine Überarbeitung der Bekämpfungsstrategien angemahnt.

Eine Änderung der EU-Regelung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)und eine größere finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Europäischer Union hat Sachsens Staatsministerin Petra Köpping auf der Kabinettssitzung diese Woche in Brüssel gefordert. Die Ministerin erneuerte auch ihr Anliegen an die EU-Kommission, ihre Bekämpfungsstrategien zu differenzieren.

Die Restriktionsmaßnahmen beim Auftreten der ASP bei Haus- und/oder Wildschweinen sollten voneinander entkoppelt werden. Unterschiedliche Verbreitungswege des Virus (Punkteintrag in Wildtierbestand; Punkteintrag in Haustierbestand; Flächeneintrag in Wildtierbestand) erforderten unterschiedliche Herangehensweisen. Nach EU-Recht wird derzeit eine strikte Bekämpfung der ASP im Wildtierbestand eingefordert, obwohl nach vorliegenden Informationen in Sachsen kein Eintrag in den Haustierbestand durch ein Wildtier erfolgte.

„Wir sind zu enorm aufwändigen und teuren Bekämpfungsmaßnahmen der Schweinepest gezwungen, obwohl es keinen Beleg dafür gibt, dass sich das ASP-Virus von Wildschweinen zu Hausschweinen übertragen hat. Zudem gibt es bislang kein Beispiel einer erfolgreichen Bekämpfung der ASP im Wildtierbestand. Genau dies wird aber von uns gefordert“, erklärte Köpping. Sie fordert, dass für die ASP-Bekämpfung eine Herangehensweise gewählt wird, bei der die Einträge in Haus- und Wildtierbestände unterschiedlich bewertet werden und somit unterschiedliche Bekämpfungsansätze angelegt werden können. Dann wären nur diejenigen landwirtschaftlichen Tierhalter betroffen, in deren Bestand die Seuche ausgebrochen ist. Wegen der ASP-Fälle bei Wildschweinen gelten aber für alle Haltungen von Hausschweinen strenge Restriktionen. „Allein der Umstand, dass die schweinehaltenden und fleischverarbeitenden Unternehmen in einer ASP-Restriktionszone liegen, stellt die Betriebe vor existenzbedrohende wirtschaftliche Probleme“, betonte Köpping.

Die Staatsministerin thematisierte in der Kabinettssitzung und in vielen Gesprächen in Brüssel auch eine stärkere finanzielle Beteiligung von der EU, dem Bund und den Ländern. Sachsen hat seit dem ersten ASP-Fall am 31. 10. 2020 bis zum Ende des Jahres 2022 annähernd 40 Mio. € für die ASP-Bekämpfung ausgegeben. Allein für das Jahr 2023 sind weitere 18 Mio. € in den Landeshaushalt eingestellt. Über die Ländervereinbarung »Solidarisches Finanzierungsmodell« der Agrarministerkonferenz vom 1. April 2022 haben sich die übrigen Bundesländer mit rund vier Mio. € an den Kosten für Wildschutzzäune im Bereich des gesamten Grenzverlaufs zwischen Deutschland und Polen beteiligt. Davon entfielen auf Sachsen rund eine Mio. €. Das Sozialministerium hat im Jahr 2021 gegenüber der Europäischen Kommission erreicht, dass die EU Kofinanzierungsmittel für Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gewährt. Für den Zaunbau konnten dadurch eine Mio. € beantragt werden, von denen erste Abschlagszahlungen erfolgt sind.