Schweinehalter auf Jagd - was beachten?

Das oberste Gebot: Kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen!

Vor dem Hintergrund der näher rückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den neuen Bundesländern stellt sich für Landwirte die Frage, ob man als Schweinehalter noch in diesen Regionen zur Jagd auf Wildschweine gehen kann. Klar ist, wer auf eine Jagd in diesen Regionen verzichtet, macht alles richtig!

Wer dennoch einer Einladung folgen will, sollte die nachfolgenden Punkte beachten, die eigentlich für jede Jagd auf Schwarzwild gelten. Denn Wildschweine können auch noch weitere Krankheitserreger in sich tragen wie das Aujeszki-Virus, Brucellen oder Salmonellen.

Zunächst ist wichtig zu wissen: Bei der Übertragung der Afrikanischen wie der Europäischen Schweinepest handelt es sich um Schmierinfektionen: Infektiös sind alle Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen, mit denen man sich direkt durch Kontakt mit erlegtem Wild oder indirekt über den Waldboden kontaminieren kann sowie Fleisch und Fleischprodukte, die nicht erhitzt wurden.

Worauf ist zu achten?

  • Die erste Vorsichtsregel ist, das Auto, mit dem Landwirte zur Jagd waren, auf dem Betrieb abseits der Arbeitswege (außerhalb des Tierbereichs nach Schweinehaltungshygieneverordnung) zu parken und schnellstmöglich in einer Waschanlage zu reinigen. Denken Sie auch am Innenraum des Autos incl. Kofferraum. Fuß- und Kofferraummatten müssen nicht nur gereinigt sondern sollten auch desinfiziert werden.
  • Die gesamte Jagdkleidung und Ausrüstung sollte ihren Platz in einem separaten Schrank, insbesondere getrennt von Arbeitskleidung haben und dort unmittelbar nach der Jagd verstaut werden. Dieser Schrank darf unter keinen Umständen in der Hygieneschleuse stehen. Noch ein Wort zur Jagdkleidung: Dank moderner synthetischer Fasern gibt es heute die Möglichkeit ein jagdliches Outfit voll maschinenwaschbar zusammenzustellen.
  • Nach Verstauen der Jagdkleidung und Ausrüstung sollte man sich gründlich die Hände waschen und erst dann vollständige Stallkleidung anlegen, wenn abends noch ein Stallrundgang erforderlich ist.
  • Das Reinigen der Jagdausrüstung (Stiefel, Messer etc.) sollte nach Möglichkeit in einem Spülstein im Haus erfolgen (nicht im Stall oder in der Hygieneschleuse). Eine anschließende Desinfektion ist sinnvoll. Diese darf aber ebenfalls nicht im Stall erfolgen.
  • Der (Jagd)-Hund hat nach SchwHHygVO ohnehin keinen Zutritt zum Stall. Nach der Jagd ist der Stall absolut tabu. Achten Sie darauf, dass er strikt im Haus oder im Zwinger bleibt.
  • Erlegte Wildschweine aus Risikogebieten sollten keinesfalls mit nach Hause genommen werden. Lassen sie sich die Trophäen vor Ort abkochen und vom Fleisch befreien.

Dr. Theodor Schulze-Horsel, SGD Münster


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