Kombi-Präparate besser gestellt

Antibiosen mit mehreren Wirkstoffen werden in der Antibiotika-Datenbank künftig genauer erfasst.

Bereits im Sommer 2020 hat die Bundesregierung die 17. Novelle des Arneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Die Veränderungen treten nun zum 1. November 2021 in Kraft. Das Ziel ist neben einer genaueren Datenerfassung bei der Antibiotikagabe vor allem die Einführung der obligatorischen Nullmeldung in die Tierarzneimitteldatenbank (TAM).Diese Meldung soll verhindern, dass Tierhalter antibiotische Behandlungen nicht melden bzw. vergessen. Für das Gros der Schweinehalter ändert sich damit allerdings in diesem Punkt nichts. Denn im QS-System war die Nullmeldung bereits vorher Pflicht.
Positiv ist, dass Präparate mit einer Kombination aus verschiedenen Wirkstoffen nicht mehr doppelt angerechnet werden. Denn die einzelne Anrechnung aller Wirkstoffe hatte bislang mitunter dazu geführt, dass die Therapiehäufigkeit rechnerisch stark ansteigt. Wobei im Arzneimittelgesetz genau hinterlegt ist, bei welchen Fertigarzneimitteln die enthaltenen Wirkstoffe künftig nur noch einfach angerechnet werden.
Neu ist ab November auch, dass die Versicherung, dass der Tierhalter sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat, auch auf elektronischem Wege erfolgen kann. Es gibt hierfür eine neue Meldemaske. Wobei die Abgabe der Meldung erst nach Ende des Halbjahres möglich ist.