Tierärztliche Leistungen werden teurer

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) beschlossen.

Es ist die erste grundlegende Novellierung der Gebührenordnung seit mehr als 20 Jahren. Tierärztliche Leistungen werden damit teurer, ohne dass laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Mehrkosten für Tierhalter beziffert werden könnten. Der Bundesrat muss die Verordnung noch beschließen. In Krafttreten soll sie im Oktober dieses Jahres. Nach Angaben des Agraressorts passt die Verordnung die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an.

Moderne Untersuchungsverfahren wie die Kernspintomografie seien für viele Tiere „ein Segen“, erläuterte das Ministerium. Solche Verfahren müssten Tierärztinnen und Tierärzte angemessen abrechnen können. Zwar würden die Kosten für die Behandlung von Tieren überwiegend steigen. Das ermögliche jedoch den Fortbestand vieler Tierarztpraxen und erhöhe die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste sowie der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung. Die Anpassung der Gebührensätze erfolge auf wissenschaftlicher Basis, betonte das Ministerium. Eine Studie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) habe ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichten. AgE