Nach intensiven Bemühungen ist es gelungen, einen Gleichklang des Antibiotika-Monitorings der Wirtschaft (QS) und der Behörden (HIT) herbeizuführen. Das betrifft in erster Linie die Meldungen zur Antibiotika-Anwendung, die jetzt durch QS weitergeleitet werden können. Damit QS die Daten fristgerecht zum 14.01.2015 übermitteln kann, muss der Tierhalter möglichst umgehend eine entsprechende Beauftragung („Tierhaltererklärung“) in der HIT-Datenbank vornehmen. Um im QS-Monitoring mit den gleichen Bestandsdaten rechnen zu können wie in der HIT-Datenbank, muss der Landwirt in der „Tierhaltererklärung“ auch die Erlaubnis zur Nutzung der Bestandsdaten durch QS erteilen. Einzelheiten hierzu sind bei den QS-Bündlern zu erfragen. Die Zu- und Abgänge von Tieren müssen solange vom Betrieb selbst in die HIT-Datenbank eingegeben werden, wie kein Dritter hiermit beauftragt wird. Dies ist auch bis zum 14.01.2015 zu erledigen, datumsgenau und für das zurückliegende Halbjahr. Darüber hinaus muss der Tierhalter jeweils selbst halbjährlich seiner zuständigen Behörde schriftlich bestätigen, dass er die Behandlungsanweisungen des Tierarztes eingehalten hat. Infos hierzu erteilt die örtlich zuständige Veterinärbehörde. Dies muss der Tierhalter zudem dem Tierarzt mit jeder Antibiotikaverschreibung bestätigen. Wie dies unbürokratisch erfolgen kann, ist mit dem Tierarzt zu klären. Unabhängig davon, wie die staatliche Antibiotika-Datenbank (HIT) bedient wird, sollte die QS-Datenbank für Antibiotika beibehalten werden. Zum einen ist hiermit kein zusätzlicher Aufwand verbunden. Zum anderen ist so der Zugriff auf die eigenen Auswertungen möglich. Ingwersen