◆ QS Es fehlen immer noch QS-Ferkel Nach wie vor fehlen in Deutschland Ferkel von QS-zertifizierten Ferkelerzeugerbetrieben. QS-Mastbetriebe haben deshalb Schwierigkeiten beim Warenbezug. Da kurzfristig nicht mit einer Lösung des Problems zu rechnen ist, wurde die ursprünglich bis zum 30. Juni geltende Übergangsregelung jetzt um ein halbes Jahr bis zum 1. Januar 2005 verlängert. Demnach dürfen QS-Mäster bis Jahresende weiterhin Nicht-QS-Ferkel einstallen. Mäster, die von dieser Regelung Gebrauch machen, müssen dies ihrem jeweiligen Bündler mitteilen. Außerdem müssen Nicht-QS-Tiere vom Betriebsleiter deutlich gekennzeichnet werden. Zum Beispiel indem diese Tiere in separate Buchten eingestallt werden. Beim Verkauf an den Schlachthof muss außerdem auf dem Lieferschein vermerkt werden, dass es sich bei den Tieren um Nicht-QS-Tiere handelt. Übrigens: Gemischte Partien gelten als nicht QS-fähig! Auch das sollten Landwirte beachten.