Aktuell befasst sich das Bundesumweltministerium damit, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) neuen Erkenntnissen anzupassen. Die Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält Details zur Vermeidung von Emissionen aus der Tierhaltung, die bei Genehmigungsverfahren relevant werden.
So könnten zusätzliche Auflagen sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen drohen. Dazu zählen zum Beispiel die Abdeckung von Gülle-behältern (statt Schwimmschicht), eine Lagerkapazität für Gülle von neun Monaten und das Verbot der Unterflurabsaugung bei Neubau. Ein relevanter Punkt ist zudem die Einstufung der Abluftreinigung als Stand der Technik. Als Maßnahme zur Reduktion von Umwelt-beeinträchtigenden Emissionen fordert das Bundesumweltministerium u. a. die Mehrphasenfütterung.
Als Übergangsfrist für die Umrüstung von Altanlagen wird ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren erwogen. Aus Sicht des Zentralverbands der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und nach der fundierten wissenschaftlichen Absicherung der geplanten Maßnahmen.
Ingwersen